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  Anliegen

Wohnberechtigungsschein

Um öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) anmieten zu können, wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Der Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind, z.B. darf das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Erhält ein Mietinteressent aufgrund seines Einkommens keinen Wohnberechtigungsschein, besteht die Möglichkeit, eine Freistellung von den Bezugsbindungen zu erteilen. Diese Freistellung wird jedoch mit der Auflage verbunden, dass eine Ausgleichszahlung zu leisten ist. Außerdem ist eine Freistellung erforderlich, wenn zwar die Einkommensbegrenzung eingehalten, jedoch die Wohnungsgröße überschritten wird.

  Beantragung, Verfahren

Bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Sobald alle erforderlichen Unterlagen (siehe unten) eingereicht und die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind, wird die entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

Die Gebühr für den Wohnberechtigungsschein beträgt 10,00 €.

Die jeweiligen Freistellungen sind vom Verfügungsberechtigten (Vermieter, Verwalter) zu beantragen. Die Gebühr für die entsprechenden Freistellungen beträgt 30,00 € bzw. 20,00 €.

  benötigte Unterlagen

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen
  • Einkommensnachweise je Person im Haushalt (Gehalt, Renten, Unterhalt, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, BaföG u.ä.)
  • ggf. Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit)
  • ggf. Schul-/Studienbescheinigung
  • ggf. Mutterpass
  • ggf. Steuerbescheid (bei erhöhten Werbungskosten)
  • ggf. Nachweis des Aufenthaltsstatus

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit bestimmte individuelle Lebenslagen berücksichtigt werden können.


  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung für Integrationsangelegenheiten
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/60999-114

  Ansprechpartner
Alexandra Gronen
Zimmer 174
1. Etage
Telefon  02403/71-510
Telefax  02403/60999-238

alexandra.gronen@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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