|
 |
 |
Home | Rathaus | Anliegen
 |
| Anliegen |
 |
 |
 |

Wohnberechtigungsschein
 |

Um öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) anmieten zu können, wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Der Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind, z.B. darf das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Erhält ein Mietinteressent aufgrund seines Einkommens keinen Wohnberechtigungsschein, besteht die Möglichkeit, eine Freistellung von den Bezugsbindungen zu erteilen. Diese Freistellung wird jedoch mit der Auflage verbunden, dass eine Ausgleichszahlung zu leisten ist. Außerdem ist eine Freistellung erforderlich, wenn zwar die Einkommensbegrenzung eingehalten, jedoch die Wohnungsgröße überschritten wird.
 |
 |
| Beantragung, Verfahren |
 |
 |

Bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Sobald alle erforderlichen Unterlagen (siehe unten) eingereicht und die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind, wird die entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Die Gebühr für den Wohnberechtigungsschein beträgt 10,00 €.
Die jeweiligen Freistellungen sind vom Verfügungsberechtigten (Vermieter, Verwalter) zu beantragen. Die Gebühr für die entsprechenden Freistellungen beträgt 30,00 € bzw. 20,00 €.
 |
|
 |
| benötigte Unterlagen |
 |
 |

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen
- Einkommensnachweise je Person im Haushalt (Gehalt, Renten, Unterhalt, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, BaföG u.ä.)
- ggf. Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit)
- ggf. Schul-/Studienbescheinigung
- ggf. Mutterpass
- ggf. Steuerbescheid (bei erhöhten Werbungskosten)
- ggf. Nachweis des Aufenthaltsstatus
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit bestimmte individuelle Lebenslagen berücksichtigt werden können.
 |
|
 |
| zuständige Dienststelle |
 |
 |

Stadt Eschweiler |
| Abteilung für Integrationsangelegenheiten |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/60999-114
 |
 |
| Ansprechpartner |
 |
 |
 |
| Alexandra Gronen |
Zimmer 174
1. Etage
Telefon 02403/71-510
Telefax 02403/60999-238
alexandra.gronen@eschweiler.de
 |
 |
| Öffnungszeiten |
 |
 |

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung |
 Copyright © 03.02.2012 Stadt Eschweiler
 |
|