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Kriegsopfer- und Kriegshinterbliebenenfürsorge
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Leistungen können Personen erhalten, die Beschädigten- bzw. Hinterbliebenenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach Gesetzen, die dieses für anwendbar erklären (Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Opferentschädigungsgesetz, Häftlingshilfegesetz, Bundesseuchengesetz) erhalten. Hierzu gehören u.a. bestimmte Personengruppen, denen ein körperlicher oder seelischer Schaden zugefügt wurde, und unter bestimmten Voraussetzungen: ehemalige Soldaten und Zivildienstleistende, Impfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten sowie Berechtigte nach dem Häftlingshilfegesetz. Die Unterstützung erfolgt unter der Voraussetzung, daß ein durch eine gesundheitliche Schädigung oder den Verlust des Ernährers bedingter wirtschaftlicher Schaden erlitten wurde und kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Die Leistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen einkommens- und vermögensabhängig.
Beantragt werden können u.a.
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- verschiedene einmalige Beihilfen (z.B. für Bekleidung, Hausrat, Winterbrandbeihilfe, Umzugkostenbeihilfe, Renovierungsbeihilfe, Bestattungsbeihilfe, Weihnachtsbeihilfe)
- Hilfe in besonderen Lebenslagen (z.B. Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Haushaltsführung, Krankenhilfe)
- Kurfürsorge, Erholungshilfe (Vorsorgekuren)
- Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten
- Übernahme von Taxikostenpauschalen
- und Kraftfahrzeugdarlehen bzw. Kraftfahrzeugbeihilfen
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| Beantragung, Verfahren |
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Die Antragaufnahme erfolgt durch die Mitarbeiter im Amt für soziale Angelegenheiten in dreifacher Ausführung. Die Bewilligung der Leistungen erfolgt durch den Landschaftsverband Rheinland, Hauptfürsorgestelle, 50663 Köln.
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| benötigte Unterlagen |
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Da die benötigten Unterlagen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können, wird geraten, ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeitern zu führen.
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Abteilung für soziale Angelegenheiten |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-538
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| Ansprechpartner |
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| Elke Wegner |
Zimmer 237
2. Etage
Telefon 02403/71-302
Telefax 02403/60999-292
elke.wegner@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung |
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