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  Anliegen

Unterhaltssicherungsgesetz

Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) erhalten Grundwehrdienstleistende, Zivildienstleistende und Wehrübende.

Zweck ist es, den Lebensbedarf der Wehrpflichtigen und seiner Angehörigen abzudecken. Im Falle von Wehrübungen wird das Einkommen des Wehrpflichtigen, soweit es bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet, gesichert.

Zuständig für die Bewilligung von Leistungen ist die StädteRegion Aachen, Amt für Unterhaltssicherung, Zollernstraße 10, 52070 Aachen. Anträge können jedoch bei der Stadt Eschweiler, Sozialamt gestellt werden.


  Beantragung, Verfahren

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, werden die Antragsformulare durch die Sachbearbeiter ausgefüllt und zur weiteren Bearbeitung an die StädteRegion Aachen, Amt für Unterhaltssicherung, Zollernstraße 10, 52070 Aachen, weitergeleitet.
  benötigte Unterlagen

In einem persönlichen Gespräch wird eine Liste mit allen für eine Antragstellung benötigten Unterlagen erstellt und ausgehändigt.
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung für soziale Angelegenheiten
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-538

  Ansprechpartner
Elke Wegner
Zimmer 237
2. Etage
Telefon  02403/71-302
Telefax  02403/60999-292

elke.wegner@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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