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Wohngeld
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An Personen mit geringerem Einkommen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten (Wohngeld) gezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit, das Wohngeld an Mieter (Mietzuschuss) oder an Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss) zu zahlen. Die Gewährung von Wohngeld ist abhängig vom Familieneinkommen (Jahreseinkommen), von der Anzahl der Haushaltsangehörigen sowie von der Höhe der zuschussfähigen Unterkunftsaufwendungen (Miete oder Belastung). Nach Vorlage aller Unterlagen wird die Leistung ermittelt. Die Leistungshöhe wird per Bescheid mitgeteilt.
Zum 01. Januar 2009 trat die Wohngeldreform mit wesentlichen Leistungsverbesserungen in Kraft. Mit dieser Reform wurde das Wohngeld deutlich erhöht und es erreicht mehr Menschen, insbesondere Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen und Rentnerinnen und Rentner. Ausführliche Informationen zum Wohngeld und zu den Änderungen 2009 erhalten Sie beim Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
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| Beantragung, Verfahren |
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Sie können einen Antrag auf Gewährung von Wohngeld bei der Mitarbeiterin Frau Timmermann-Pelky stellen. Dort werden Ihnen auch die notwendigen Formulare ausgehändigt.
Für die Wohngeldbewilligung sind nachfolgende Mitarbeiterinnen zuständig. Weitere Informationen erfahren Sie unter der Rubrik "Ansprechpartner" weiter unten.
| Buchstaben |
Mitarbeiterinnen |
| A bis H |
Holger Ehring |
| I K L M N |
Anke Cocchieri |
| J O P Q R T U V X Y |
Christine Klein |
| S W Z |
Lieselotte Coppeneur-Fröhlich |
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| benötigte Unterlagen |
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Es ist unbedingt erforderlich die benötigten Unterlagen (Mietbescheinigung, Verdienstbescheinigung, Erklärung über Unterhaltsleistungen usw.) in einem persönlichen Gespräch zu hinterfragen, da je nach Fall unterschiedliche Nachweise erbracht werden müssen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW ausrechnen lassen.
Die notwendigen Formulare für die Beantragung von Wohngeld erhalten Sie bei Frau Timmermann-Pelky.
Außerdem steht Ihnen das Angebot des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit Formularen und Vordrucken zum Download unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Wohnen/Wohngeld/index.php
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Abteilung für Integrationsangelegenheiten |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/60999-114
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| Ansprechpartner |
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| Anke Cocchieri |
Zimmer 246
2. Etage
Telefon 02403/71-215
Telefax 02403/60999-043
anke.cocchieri@eschweiler.de
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| Lieselotte Coppeneur-Fröhlich |
Zimmer 247
2. Etage
Telefon 02403/71-296
Telefax 02403/60999-044
lieselotte.coppeneur@eschweiler.de
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| Holger Ehring |
Zimmer 246
2. Etage
Telefon 02403/71-289
Telefax 02403/60999-259
holger.ehring@eschweiler.de
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| Christine Klein |
Zimmer 247
2. Etage
Telefon 02403/ 71-563
Telefax 02403/60999-035
christine.klein@eschweiler.de
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| Josefine Timmermann-Pelky |
Zimmer 248
2. Etage
Telefon 02403/71-511
Telefax 02403/60999-276
josefine.timmermann@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung |
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