Im Bürgerbüro kann der Umtausch Ihres alten Führerscheins auf den neuen EU-Führerschein beantragt werden. Das Umtauschverfahren bietet zwei Möglichkeiten:
1. Der bisherige Führerschein wird bei der Antragstellung im Bürgerbüro vorgelegt und mit einer Bescheinigung, dass Sie die Umschreibung beantragt haben, zum Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Der Führerschein wird dann vom Straßenverkehramt übersandt. Die Gebühren werden vom Straßenverkehrsamt direkt erhoben und müssen per Gebührenbescheid gezahlt werden.
2. Der Führerschein verbleibt zunächst beim Fahrerlaubnisinhaber, muss aber bei der Antragstellung im Bürgerbüro vorgelegt werden, damit eine Kopie gefertigt werden kann. Nach Fertigstellung des neuen "Euroführerscheins" muss dann der bisherige gegen den neuen Führerschein im Straßenverkerhsamt eingetauscht werden. Es entstehen zusätzliche Wege zum Straßenverkehrsamt und zusätzlicher Zeitaufwand.
Hinweise: Es besteht keine Umtauschpflicht auf den neuen EU-Führerschein. Bei Heirat muss der Führerschein wegen einer evtl. Namensänderung nicht geändert werden.
Beantragung, Verfahren
Für die Umschreibung der Fahrerlaubnis und die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung (= vorübergehende Fahrerlaubnis) wird vom Straßenverkehrsamt eine Verwaltungsbebühr von 24 € in Rechnung gestellt.
benötigte Unterlagen
Bitte legen Sie für den Umtausch der Fahrerlaubnis folgende Unterlagen vor:
Personalausweis/Pass 1 Lichtbild nach alter oder nach neuer Fotomustertafel Führerschein