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Sonderparkberechtigung

Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Behinderte

Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinden oder diesen gleichgestellte Personengruppen (Merkzeichen "aG", "Bl" auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises) können Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen erteilt werden. Die Parkberechtigung ist für die Zeit der im Schwerbehindertenausweis bzw. im versorgungsamtlichen Bescheid vorgesehenen Befristung gültig.

In begründeten Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz vor der Wohnung oder Arbeitsstätte eingerichtet zu bekommen.

Schwerbehinderten kann u.U. auch dann eine Parkberechtigung ausgestellt werden, wenn sie nicht das Merkmal "aG" in Ihrem Schwerbehindertenausweis stehen haben.

Für diese Ausnahmegenehmigung kommen folgende Personen in Betracht:

Gehbehinderte mit dem Merkzeichen „G", sofern die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70% und maximaler Aktionsradius ca. 100 m)
Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 %
Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%.

Die Bewilligung erfolgt aufgrund der Stellungnahme des Versorgungsamtes.

Bewohnerparken

In verschiedenen Bereichen der Eschweiler Innenstadt kann Anwohnern eine Sonderparkberechtigung erteilt werden.

Der Bereich A umfasst die

  • Kolpingstraße,
  • Peter-Paul-Straße zwischen Kolpingstraße und Preyerstraße,
  • Parkstraße zwischen Peter-Paul-Straße und Peter-Liesen-Straße.

    Mit der Sonderparkberechtigung kann dort freitags/samstags und samstags/sonntags von 19.00 bis 7.00 Uhr in dem ausgeschilderten Bereich geparkt werden.
    Jährl. Kosten: 10,00 €.

Der Bereich B umfasst den Innenstadtbereich nördlich der Inde, also

  • Indestraße zwischen Nordstraße und Peilsgasse,
  • Dürener Straße von Preyerstraße bis Kochsgasse,
  • Kochsgasse von Dürener Straße bis Indestraße,
  • verlängerte Grabenstraße,
  • Marktstraße,
  • Wollenweberstraße und Markt.

    Mit der Sonderparkberechtigung kann dort auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, ohne daß die Parkuhr bedient oder ein Parkschein gelöst wird, montags bis freitags von 16.30 - 19.00 Uhr geparkt werden.
    Jährl. Kosten: 30,00 €.

Der Bereich C umfasst den Innenstadtbereich südlich der Inde, d.h.

  • Uferstraße,
  • Hompeschstraße zwischen Uferstraße und Martin-Luther-Straße,
  • Josefstraße,
  • Martin-Luther-Straße zwischen Hompeschstraße und Neustraße,
  • Moltkestraße zwischen Kaiserstraße und Marienstraße,
  • Parkplatz Marienstraße,
  • Rosenallee zwischen Kaiserstraße und Marienstraße,
  • Franzstraße,
  • Kaiserstraße zwischen Moltkestraße und Franzstraße (Nordseite),
  • Marienstraße,
  • Langwahn zwischen Marienstraße und Dechant-Deckers-Straße,
  • Englerthstraße und verlängerte Kochsgasse.

    Mit der Sonderparkberechtigung kann dort auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, ohne dass die Parkuhr bedient oder ein Parkschein gelöst wird, montags bis freitags von 16.30 - 19.00 Uhr geparkt werden.
    Jährl. Kosten: 30,00 €

  Beantragung, Verfahren

Schwerbehindertenausweis:
  • ein aktuelles Lichtbild

Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist gebührenfrei.

Bewohnerparkausweis:

  • Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

  benötigte Unterlagen

Der Antrag für einen Schwerbehindertenparkausweis kann von jedermann unter Vorlage eines gültigen Bescheides des zuständigen Versorgungsamtes oder des Schwerbehindertenausweises gestellt werden.

Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Sie können sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen.

Der Antrag für einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz kann formlos schriftlich mit Begründung und ggf. Skizze der örtlichen Gegebenheiten an das Ordnungsamt gerichtet werden.

  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Bürgerbüro
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-575 Tel. 02403/71-600

  Ansprechpartner
Peter Martin Faymonville
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-625
Telefax  02403/71-575

petermartin.faymonville@eschweiler.de
Manuela Jansen
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-463
Telefax  02403/71-575

manuela.jansen@eschweiler.de
Susanne Lamka
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-251
Telefax  02403/71-575

susanne.lamka@eschweiler.de
Doris Meister
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-621
Telefax  02403/71-575

doris.meister@eschweiler.de
Marita Plewnia
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-250
Telefax  02403/71-575

marita.plewnia@eschweiler.de
Michael Protz
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-624
Telefax  02403/71-575

michael.protz@eschweiler.de
Beate Rinner
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-478
Telefax  02403/71-575

beate.rinner@eschweiler.de
Angelika Schwarz
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-479
Telefax  02403/71-575

angelika.schwarz@eschweiler.de
Simone Sensel
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-477
Telefax  02403/71-575

simone.sensel@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

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