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Schwertransporte
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Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ist eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, erforderlich.
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| Beantragung, Verfahren |
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Der Antrag ist bundeseinheitlich festgelegt und steht Ihnen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage, da nur mit einer genauen Streckenbeschreibung (muss vom Antragsteller abgegeben werden) mit allen Straßennamen, Richtungsänderungen, Bezeichnung der Land- und Bundesstraßen, Autobahnanschlußstellen, -dreiecken, -kreuzen und -bezeichnungen, die von dem Transport betroffenen Stellen angehört werden können. Erst nach der Anhörung aller beteiligten Behörden kann eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Soll der Transport über die Grenzen des Stadtgebietes hinaus erfolgen, ist der Antrag an das Straßenverkehrsamt Aachen zu richten.
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| benötigte Unterlagen |
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- genaue Wegbeschreibung
- Maße und Gewichte von Zugfahrzeug, Hänger, Ladung
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Ordnungsamt |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-535
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| Ansprechpartner |
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| Michael Effenberg |
Zimmer 531
5. Etage
Telefon 02403/71-475
Telefax 02403/60999-055
michael.effenberg@eschweiler.de
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| Anton-Josef Vinken |
Zimmer 532
5. Etage
Telefon 02403/71-473
Telefax 02403/60999-285
anton-josef.vinken@eschweiler.de
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| Martin Wettig |
Zimmer 531
5. Etage
Telefon 02403/71-259
Telefax 02403/60999-137
martin.wettig@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung |
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