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  Anliegen

Schwertransporte

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ist eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, erforderlich.
  Beantragung, Verfahren

Der Antrag ist bundeseinheitlich festgelegt und steht Ihnen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.
 
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage, da nur mit einer genauen Streckenbeschreibung (muss vom Antragsteller abgegeben werden) mit allen Straßennamen, Richtungsänderungen, Bezeichnung der Land- und Bundesstraßen, Autobahnanschlußstellen, -dreiecken, -kreuzen und -bezeichnungen, die von dem Transport betroffenen Stellen angehört werden können. Erst nach der Anhörung aller beteiligten Behörden kann eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Soll der Transport über die Grenzen des Stadtgebietes hinaus erfolgen, ist der Antrag an das Straßenverkehrsamt Aachen zu richten.

  benötigte Unterlagen

  • genaue Wegbeschreibung
  • Maße und Gewichte von Zugfahrzeug, Hänger, Ladung

  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Ordnungsamt
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-535

  Ansprechpartner
Michael Effenberg
Zimmer 531
5. Etage
Telefon  02403/71-475
Telefax  02403/60999-055

michael.effenberg@eschweiler.de
Anton-Josef Vinken
Zimmer 532
5. Etage
Telefon  02403/71-473
Telefax  02403/60999-285

anton-josef.vinken@eschweiler.de
Martin Wettig
Zimmer 531
5. Etage
Telefon  02403/71-259
Telefax  02403/60999-137

martin.wettig@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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