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Gewerberecht - Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung
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Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit
- selbständig,
- regelmäßig,
- entgeltlich und
- mit Gewinnerzielungsabsicht
durchführen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung.
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).
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| Beantragung, Verfahren |
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Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Die Anmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
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| benötigte Unterlagen |
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Das Gewerbemeldeverfahren wird transparenter und einfacher. Auf der Internetseite des Go! Gründungsnetzwerkes NRW können sich Gründerinnen und Gründer ab sofort einen kompletten Überblick darüber verschaffen, welche Erlaubnisse und Genehmigungen sie für ihr jeweiliges Gründungsvorhaben benötigen.
Das Infocenter Gewerbeanmeldung NRW informiert über ca. 1.200 Tätigkeiten, für die eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Die Gründerinnen und Gründer werden zunächst nach ihrer Nationalität, geplanter Tätigkeit und Rechtsform des Unternehmens befragt, ehe sie eine Übersicht über die nötigen Genehmigungen und Erlaubnisse erhalten. Unter dem Bereich "Gewerbeanmeldung" werden Sie durch den kompletten Vorgang geleitet. Am Ende steht der Ausdruck des Anmeldeformulars, das Sie dann bei der unten stehenden Dienststelle einschl. aller benötigten Unterlagen abgeben.
Sie können sich aber auch direkt der Formulare "Gewerbeanmeldung", "Gewerbeummeldung" oder "Gewerbeabmeldung" bedienen. Zum Öffnen und Ausdrucken dieser Dateien benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader.
Selbstverständlich stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle für Gewerbeangelegenheiten zu Auskünften jederzeit zur Verfügung.
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Abteilung für Gefahrenabwehr und Straßenverkehr |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-535
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| Ansprechpartner |
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| Andrea Breuer |
Zimmer 536
5. Etage
Telefon 02403/71-476
Telefax 02403/60999-143
andrea.breuer@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung |
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