Mietspiegelreform: Stadt Eschweiler veröffentlicht einfachen Mietspiegel


Die Reform des Mietspiegelrechts verpflichtet Städte zur Veröffentlichung eines Mietspiegels und dient den Bürger*innen als Referenz, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.

Die Stadt Eschweiler hat gemäß der Verordnung über die Zuständigkeit für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln im Land Nordrhein-Westfalen (Mietspiegel-Zuständigkeits-Verordnung – MsZVO) die Möglichkeit, entweder zum 01.01.2023 einen einfachen Mietspiegel zu veröffentlichen oder zum 01.02.2024, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen und veröffentlichen.

Seitens der Stadtverwaltung wurde der einfache Mietspiegel vom Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins e.V. (Haus & Grund) bzw. dem Mieterschutzverein für Aachen und Umgebung e.V. sowie seine Dokumentation gemäß § 5 MsV kostenfrei im Bürgerportal der Stadt Eschweiler veröffentlicht. Dieser gilt für freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Eschweiler für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023.