Drittanzeige Falschparker

  • Leistungsbeschreibung

    Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten?

    Neben der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes können auch Privatpersonen Halt- und Parkverstöße zur Anzeige bringen.
    Die sogenannte Drittanzeige/Fremdanzeige kann schriftlich beim Ordnungsamt per Email eingereicht werden.

    Die Anzeige muss ausreichend dokumentiert sein, so dass hier keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zu erteilenden Verwarnung bestehen. Bei einem eventuell nachfolgenden gerichtlichen Verfahren ist die Beweisbarkeit der Verkehrsordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung.

    Folgende Angaben zu der festgestellten Ordnungswidrigkeit sind zwingend erforderlich:

    • Datum der festgestellten Ordnungswidrigkeit
    • Beobachtungszeitraum mind. 3 Minuten bei Parkverstößen (§ 12 Abs. 2 StVO parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält)
    • genaue Tatortangabe (Straße und Hausnummer)
    • Tatvorwurf
    • KFZ-Kennzeichen und Fabrikat
    • Fotos des Fahrzeugs und ggf. von der Beschilderung/Markierung
    • Name und Anschrift des Anzeigenerstatters (Zeuge/in)

    Die festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten sind getrennt voneinander zu erfassen.

    Bitte bedenken Sie, dass Sie in der an den Betroffenen zu erstellenden Verwarnung als Zeuge/in namentlich benannt werden und Sie bei einem eventuellen gerichtlichen Verfahren auch als Zeuge/in zur Verfügung stehen müssten.

    Die Verkehrsüberwachung überprüft die eingegangene Drittanzeige auf Vollständigkeit und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.