Personalausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Eschweiler gemeldet sind.

    Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/
     
    Bitte informieren Sie sich selbständig vor der Buchung einer Reise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente Sie benötigen:
     
     
    Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass oder Kinderreisepass (bis Vollendung des 12. Lebensjahres) besitzen.

    Die Gültigkeit des bisherigen Personalausweises kann nicht verlängert werden.

    Vom Tag der Antragstellung dauert es zurzeit etwa zwei Wochen, bis der Personalausweis im Bürgerbüro abgeholt werden kann. Bei der Abholung ist der alte Bundespersonalausweis oder der vorläufige Personalausweis abzugeben.

    Beantragung, Verfahren

    Persönliche Vorsprache ist erforderlich bei Antragstellung. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.

    Für die Beantragung eines Personalausweises für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die persönliche Vorsprache eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Einreisebestimmungen für einzelne Länder finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

    benötigte Unterlagen

    • Alter Personalausweis (der alte Personalausweis wird eingezogen, wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen).
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr ist (Passbild)
    • Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass (bei Kindern/Jugendlichen)
    • Reisepass (der Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging)
    • bei Beantragung nach Verlust des Personalausweises ohne Identitätsnachweis: Geburts- oder Heiratsurkunde und zusätzlich eine Person (mind. 18 Jahre) mit Ausweisdokument
    • Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.

    Gebühren:

    Personalausweis für Personen unter 24 Jahren (gültig für 6 Jahre): 22,80 EUR,
    Personalausweis für Personen über 24 Jahre (gültig für 10 Jahre): 37,00 EUR,
    Ausstellung vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR.



    Hinweis für Jugendliche:

    Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist für die Beantragung eines Personalausweises das Einverständnis durch Unterschrift der Erziehungsberechtigen notwendig. Vordrucke hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro oder als pdf-Dokument als Download.

  • Dokumente