Anmeldung der Eheschließung

  • Leistungsbeschreibung

    Vor die Eheschließung hat der Gesetzgeber die förmliche Anmeldung der Eheschließung gestellt, d. h. wer heiraten möchte, muss sich zuerst beim Standesamt zur Eheschließung anmelden. Das Verfahren dient der Prüfung der Ehefähigkeit der Verlobten und der Ermittlung etwaiger Ehehindernisse.

  • Dokumente

  • Erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Personenstand - insbesondere Familienstand und Staatsangehörigkeit - der Verlobten. Aufgrund der Vielzahl der Vorschriften im Personenstandswesen ist es leider nicht möglich, hier abschließend aufzulisten, welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden.

    Nähere Informationen hierüber erhalten Sie telefonisch oder - nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung -  bei persönlicher Vorsprache beim Standesamt Eschweiler.

  • Verfahrensablauf

    Die Verlobten sollten sich möglichst frühzeitig nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen und sich zur Eheschließung anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit, d. h. innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung kann geheiratet werden.

    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Verlobten ihren Wohnsitz haben. Hat einer der Verlobten mehrere oder haben beide unterschiedliche Wohnsitze, so haben die Verlobten unter mehreren hiernach zuständigen Standesämtern die Wahl.

    Die Verlobten sollten die Anmeldung gemeinsam persönlich vornehmen. Ist einer der Verlobten verhindert, so kann er eine schriftliche Bevollmächtigung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten einverstanden ist. Diese Erklärung muss alle für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte benutzen Sie den Vordruck, den das Standesamt für Sie bereithält. Der Vordruck steht Ihnen auch als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Ausdrucken dieser Datei muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.

    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

  • Gebühren

    Bei der Anmeldung der Eheschließung werden Verwaltungsgebühren erhoben:

    • Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem Recht 40,00 €
    • Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbeteiligung 66,00 €
    • Gebühren für Urkunden und evtl. Stammbuch
    • im Einzelfall Verwaltungsgebühren für zusätzliche Erklärungen pp.

    Bitte beachten Sie, dass für Trauungen an besonderen Orten und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zusätzliche Gebühren anfallen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Standesamt.