Aufenthaltstitel für AusländerInnen

  • Leistungsbeschreibung

    Ausländer, die nicht Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, benötigen grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis.

    Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird grundsätzlich für einen nach dem Aufenthaltsgesetz geregelten Aufenthaltszweck erteilt.

    Ausländer, die Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, müssen anstatt der Aufenthaltserlaubnis eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.

    Das zuständige Ausländeramt für die Stadt Eschweiler ist das
    Ausländeramt der StädteRegion Aachen
    Hackländerstraße 1, 52066 Aachen, Tel.: 0241/5198-0


Zuständige Dienststellen