Grundbesitzabgaben - Abwasserbeseitigungsgebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Die Abwassergebühren setzen sich in der Stadt Eschweiler aus zwei verschiedenen Berechnungsarten zusammen:

    Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach dem Frischwasserbezug (cbm) bei den Wasserversorgungsunternehmen.

    Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Größe der befestigten und bebauten Grundstücksflächen (qm), von denen Niederschlagswässer direkt oder indirekt in die Abwasseranlage gelangen können, berechnet.

    Abwassergebühren 2024

    Schmutzwasser:

    Die Benutzungsgebühr beträgt je cbm Einleitermenge/Frischwasserbezug

    für die an das städt. Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke sowie für Grundstücke, von denen die Abfuhr von Abwasser aus abflußlosen Gruben erfolgt 3,18 €.

    Niederschlagswasser:

    • Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter befestigter und bebauter Fläche 1,29 €.

     

    Zuständigkeiten der Sachbearbeiter:
    (alphabetisch nach Straßen sortiert)

    Aachener Straße - August-Thyssen-Straße

    Cäcilienstraße - Carl-Zeiss-Straße

    Frau Foerster

    Zimmer 544 a

    Bachstraße - Buschweg

    Dahlienweg - Funkengasse

    Frau Gronen

    Zimmer 544 a

    Gartenstraße - Invalidenstraße

    Kaiserstraße - Lürkener Weg

    Frau Hannen

    Zimmer 543

    Jägerspfad - Jülicher Straße

    Maarfeld - Zur Bohler Heide

    Frau Naeven

    Zimmer 544

    unbebaute Grundstücke

    Frau Foerster

    Zimmer 544 a

         

    Beispiel: Sie wohnen in der Straße: Am Köhlerpfad,
    zuständig für den Buchstaben A ist Frau Foerster.

    Des Weiteren steht Ihnen Herr Bünnagel als Außendienstmitarbeiter unter der Telefonnummer 02403-71761 in allen Fragen Niederschlagswassergebühren betreffend zur Verfügung.

    Weitere Informationen sind dem kleinen Wegweiser durch die Abteilung Steuern und Abgaben zu entnehmen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Sofern der Eigentümer selber verhindert ist, hat sein Vertreter eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

  • Verfahrensablauf

    Setzen Sie sich bitte bei Fragen zum Abgabenbescheid mit dem für Ihre Besitzung zuständigen Ansprechpartner der Abteilung Steuern und Abgaben in Verbindung.