Ummeldung nach dem Meldegesetz

  • Leistungsbeschreibung

    Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/

    Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn ein Wohnungswechsel innerhalb von Eschweiler erfolgt.
    Diese ist innerhalb von 2 Wochen nach Umzug durchzuführen.

    Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluß ist mitzubringen.

    Beantragung, Verfahren: 

    Grundsätzlich ist die Ummeldung persönlich zu erfolgen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.

    Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist schriftlich vorzulegen. Sofern Sie eine Person mit der Ummeldung bevollmächtigen möchten, geben Sie der bevollmächtigten Person ein von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular mit. Das Anmeldeformular steht als Download zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis oder Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise oder Nationalpässe der Familienangehörigen, mitzugeben. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.

    Bei dauerhaft getrennt lebenden Ehepaaren, ist die getrenntlebend Erklärung vorzulegen. Die Erklärung steht als Download zur Verfügung.

    Die Ummeldung kann nur nach bereits vollzogenem Umzug erfolgen.

    Wieder eingeführt ist die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers, bzw. des Wohnungseigentümers bei der Ummeldung. Diese müssen den Mieterinnen und Mietern den Umzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Ummeldung in der Meldebehörde vorzulegen.

    benötigte Unterlagen

    Von jeder umzumelden Person sind Personalausweis, Reisepass, Nationalpass und der elektronische Aufenthaltstitel vorzulegen.

    Wohnungsgeberbescheinigung ( ausgestellt vom Wohnungsgeber oder vom Wohnungseigentümer)

    Schriftliche Vollmacht (bei Bevollmächtigung) & Anmeldeformular

    evtl. getrenntlebend Erklärung

  • Dokumente