Anmeldung nach dem Meldegesetz

  • Leistungsbeschreibung

    Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/

    Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.

    Beantragung, Verfahren

    Grundsätzlich muss man sich innerhalb von 2 Wochen persönlich anmelden. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. 

    Wenn sie nach Eschweiler gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, innerhalb von 2 Wochen anmelden. Für die Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.
    Hinweis: Volljährige Kinder müssen sich persönlich anmelden.

    Bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt innerhalb Deutschlands ist die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde nicht mehr erforderlich.

    Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist schriftlich vorzulegen. Sofern Sie eine Person mit der Anmeldung bevollmächtigen möchten, geben Sie der bevollmächtigten Person ein von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular mit. Das Anmeldeformular steht als Download zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis oder Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise oder Nationalpässe der Familienangehörigen, mitzugeben. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.

    Bei dauerhaft getrennt lebenden Ehepaaren, ist die getrenntlebend Erklärung vorzulegen. Die Erklärung steht als Download zur Verfügung.

    Wieder eingeführt ist die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei Abmeldung. Diese müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein-oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. 

    benötigte Unterlagen

    Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, elektronischer Auftenhaltstitel von jeder anzumeldenden Person.

    Wohnungsgeberbescheinigung (ausgestellt vom Wohnungsgeber oder Wohnungseigentümer) 

    Schriftliche Vollmacht (bei Bevollmächtigung) & Anmeldeformular

    evtl. getrenntlebend Erklärung

  • Dokumente