Melderegisterauskunft erweitert

  • Leistungsbeschreibung

    Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/

    Soweit jemand ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft macht, können ihm zusätzlich zu einer einfachen Melderegisterauskunft folgende Daten eines einzelnen bestimmten Einwohners mitgeteilt werden:

    • Tag und Ort der Geburt
    • frühere Vor- und Familiennamen
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
    • Staatsangehörigkeit
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszuges
    • gesetzlicher Vertreter
    • Sterbetag und -ort

    Beantragung, Verfahren

    Die Gebühr beträgt 15,00 € je Betroffener.

    benötigte Unterlagen

    Als Nachweis des berechtigten Interesses gelten z. B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestallung zum Nachlasspfleger, bei Hauseigentümern der Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug.

    Ein berechtigtes Interesse liegt jedoch nach der Rechtsprechung nicht vor, wenn der Auskunftsuchende es versäumt hat, die der erweiterten Melderegisterauskunft unterliegenden Daten sich z. B. von einem Kunden nennen zu lassen, obwohl die Kenntnis dieser Daten nach der Art des Geschäftsbetriebs für die möglicherweise erforderliche Einziehung einer Forderung zweckmäßig wäre.

    Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten (die Unterrichtung erfolgt nicht, wenn das Vorliegen eines rechtlichen Interesses glaubhaft gemacht wurde).