Alters- und Ehejubiläum

  • Leistungsbeschreibung


    Die Stadt Eschweiler informiert die örtliche Presse über Ehejubiläen (Goldhochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit) und Altersjubiläen (Geburtstage ab dem 80. Lebensjahr), soweit die Jubilare in Eschweiler leben. Bevor diese Information an die Presse gegeben wird, werden die Jubilare schriftlich um ihr Einverständnis hierfür gebeten.

    Bei Ehejubiläen sowie beim 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag erhalten die Jubilare ein Blumengeschenk der Stadt Eschweiler, das auf Wunsch vom Bürgermeister oder einem seiner Stellvertreter persönlich überreicht wird.

    Beantragung, Verfahren

    keine

    benötigte Unterlagen

    keine


Zuständige Dienststellen