Parkausweis-Soziale Dienste, Ärzte

  • Leistungsbeschreibung

    Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/
     
    Beantragung, Verfahren

    Parkausweis - Soziale Dienste, Ärzte

    Soziale Dienste und Dienste der medizinischen Hilfsberufe erhalten auf Antrag eine Genehmigung von Parkerleichterungen, die Geltung hat an Straßenstellen, für die ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet ist und auf gebührenpflichtigen Parkflächen, ohne dass ein Parkschein gelöst wird.
    Der Geltungsbereich ist auf die Stadt Eschweiler begrenzt.

    Hierbei wird die Höchstparkdauer auf 120 Minuten festgesetzt.

    Für das 1. Fahrzeug wird eine Grundverwaltungsgebühr in Höhe von 120,00 € und für jedes weitere Fahrzeug eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € erhoben.

    Ärzte erhalten auf Antrag eine Genehmigung von Parkerleichterungen zur Ausübung ärztlicher Tätigkeit für dringende Krankenbesuche. Diese Parkerleichterung gilt in eingeschränkten Halteverboten, in Fußgängerzonen außerhalb der Ladezeiten, auf Gehwegen, wenn dadurch keine Fußgänger gefährdet, behindert oder belästigt werden und auf gebührenpflichtigen Parkflächen, ohne dass ein Parkschein gelöst werden muss.

    Die Höchstparkdauer wird auf 1 Stunde festgesetzt.

    Die Genehmigung wird jeweils für 1 Fahrzeug erteilt, wobei eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 120,00 € erhoben wird. Für jedes
    weitere Fahrzeug wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € fällig.

    Für jede Änderung eines bestehenden Parkausweises entsteht eine Gebühr von 15,00 €.

    benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung einer Parkerleichterung für soziale Dienste und Dienste der medizinischen Hilfsberufe
    • KfZ-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil 1
    • Jedes Fahrzeug muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbarer, fester Firmenaufschrift (mind. DIN A4) versehen sein, bitte bringen Sie bei Beantragung entsprechende Fotos der Fahrzeuge mit.