Aktuelle Informationen
Hochwasser-Fragebogen: Benötigen Sie Hilfe?
Bei der Hochwasserkatastrophe in der Nacht zum 15. Juli 2021 wurden zahlreiche Häuser durch das Hochwasser zerstört. Auch jetzt sind noch immer viele Mitbürgerinnen und Mitbürger auf Hilfe angewiesen, doch nicht jede Betroffene bzw. jeder Betroffener meldet sich bei der Stadtverwaltung, um Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung einen Fragebogen zur Konkretisierung benötigter Hilfe für Betroffene entwickelt. Anhand dieses Fragebogens hat die Verwaltung die Möglichkeit, Betroffene konkret zu Helfen und auf individuelle Probleme einzugehen. Dies hilft, die aktuelle Situation, insbesondere für den bevorstehenden Herbst und Winter besser einzuschätzen und zu bewerten.
Die eingereichten Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nur zur Bewertung der aktuellen Situation ausgewertet.
Aktuelle Ansprechpartner der Stadtverwaltung Eschweiler und anderer Organisationen
Allgemeine Anliegen der Stadtverwaltung
Montag-Mittwoch, 08.00-15.30 Uhr
Donnerstag, 08.00-18.00 Uhr
Freitag, 08.00-12.30 Uhr
☎ 02403 710 (oder über die direkte Durchwahl der Ansprechpartnerin /des Ansprechpartners)EWV Regiohotline
Montag-Freitag, 08.00-17.00 Uhr
Samstag, 08.00-13.00 Uhr
☎ 0800 3981000Sozialamt - Allgemeine Anfragen/Sozialhilfeleistungen
Montag-Mittwoch, 08.30 Uhr-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr
Donnerstag, 08.30 Uhr-12.00 Uhr und 14.00-17.45 Uhr
Freitag, 08.30 Uhr-12.00 Uhr
☎ 02403 71265Jugendamt - Kitaangelegenheiten
Montag-Mittwoch, 08.30 Uhr-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr
Donnerstag, 08.30 Uhr-12.00 Uhr und 14.00-17.45 Uhr
Freitag, 08.30 Uhr-12.00 Uhr
☎ 02403 71370Jugendamt - Mobile Jugendarbeit
Montag-Mittwoch, 08.30 Uhr-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr
Donnerstag, 08.30 Uhr-12.00 Uhr und 14.00-17.45 Uhr
Freitag, 08.30 Uhr-12.00 Uhr
☎ 02403 71322Sozialamt - Wohnraumvermittlung
Montag-Mittwoch, 08.30 Uhr-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr
Donnerstag, 08.30 Uhr-12.00 Uhr und 14.00-17.45 Uhr
Freitag, 08.30 Uhr-12.00 Uhr
☎ 02403 71553 und 02403 71800Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes und des Jugendamtes bei wichtigen Anliegen außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses
Außerhalb der Dienstzeiten über die Feuer- und Rettungswache unter ☎ 02403 95170Wiederaufbauhilfe des Landes NRW
Wiederaufbauhilfe zur Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
Grundsätzlich können folgende Betroffene Wiederaufbauhilfen beantragen:
- -Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
- - Unternehmen
- - Land- und Forstwirtschaft und ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur
Es gibt verschiedene Antragsmöglichkeiten:
- Onlineantrag unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
(Diese Möglichkeit besteht bis zum 30.06.2023!!!)oder
- Persönliche Beratung bis zum 04. März in Eschweiler
(Die Organisation für Eschweiler läuft federführend über die StädteRegion Aachen!)- Zeitraum: bis 23.02.: "Markt 1", Eschweiler Markt (montags bis freitags von 8-17 Uhr)
- Zeitraum: 24.02.-04.03.: Rathaus Eschweiler, Raum 2, Erdgeschoss (montags bis freitags von 8-17 Uhr)
- Zeitraum ab dem 05.03.: Beratung ausschließlich im Haus der StädteRegion, Zollernstraße 10, Aachen.
Telefonische Beratung unter: 0211 4684 4994 oder 0241 5198 7200
Ausführliche Infos sowie eine FAQ-Liste zur Wiederaufbauhilfe finden Sie hier: https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe
Eine Checkliste zum Anztragsverfahren steht hier zur Verfügung: https://bit.ly/3zNToKd
Beantragung von Geld-Spendenmitteln
Soforthilfe "Hochwasser 2021" der Stadt Eschweiler bzw. des Landes und des Bundes
Die Antragsfrist für die Gewährung von Soforthilfen der Stadt Eschweiler ist am 31.08.2021 abgelaufen. Anträge auf Soforthilfe können nicht mehr eingereicht werden. Diese unverzüglich gewährten Soforthilfen dienten insbesondere der Abwendung existenzbedrohender Lage in Betrieben und Privathaushalten.
Da jedoch weitere finanzielle Anstrengungen zur Beseitigung der Unwetterschäden und zum Wiederaufbau erforderlich sein werden, beabsichtigen Bund und Länder eine Aufbauhilfe für die vom Hochwasser betroffenen Regionen auf den Weg zu bringen. Daraus sollen auch betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 % des Schadens gewährt werden. Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen anzurechnen.
Über die aktuelle weitere Entwicklung wird an dieser Stelle fortlaufend informiert. (Stand 07.09.2021, Angaben ohne Gewähr)
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Stadt Eschweiler bekannten Angebote Dritter (Organisationen, Vereine), die Spendenmittel an Betroffene auszahlen (keine abschließende Aufzählung, alle Angaben ohne Gewähr):
Lebensmittel, Sachspenden, Möbel, Bekleidung und Angebote zur psychotraumatologischen Beratung
Die Eschweiler Tafel hat z. Zt. montags und donnerstags geöffnet. Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Die Kleiderkammer der AWO, Talstraße 70, hat wiefolgt geöffnet:
Mo. - Do. 9-16 Uhr, Fr. 9-11 Uhr
Die Kleiderkammer des SKF, Peilsgasse 1-3, hat wiefolgt geöffnet:
Mo., Mi. und Fr. 9-11 Uhr, Di. und Do. 15-17 Uhr
Möbel werden durch den WABE e. V. über das Sozialamt vermittelt:
Tel. 02403 71477
Angebote zur psychotraumatologischen Beratung der StädteRegion Aachen und kostenlose
5-Punkte-Ohrakupunktur der Röher ParkklinikKostenfreie Erstberatung für geschädigte Hausbesitzer*innen durch den Bund Deutscher Baumeister
Der Bund Deutscher Baumeister bietet jetzt eine kostenfreie Erstberatung für vom Hochwasser betroffene Menschen an.
Bei einer Vor-Ort-Begehung des Gebäudes, der Wohnung oder des Ladenlokals bereitet ein Team von Baufachleuten eine Ersteinschätzung vor und beantwortet die Fragen der Besitzer zu Schäden, den Sanierungsbedarf und dessen Umsetzung. Eine Anfrage kann über ein Onlineformular gestellt werden.
Weitere Infos sowie den Fragebogen finden Sie hier >>
Soforthilfe "Hochwasser 2021"
Die Antragsfrist für die Gewährung von Soforthilfen der Stadt Eschweiler ist am 31.08.2021 abgelaufen. Anträge auf Soforthilfe können nicht mehr eingereicht werden. Diese unverzüglich gewährten Soforthilfen dienten insbesondere der Abwendung existenzbedrohender Lage in Betrieben und Privathaushalten.
Da jedoch weitere finanzielle Anstrengungen zur Beseitigung der Unwetterschäden und zum Wiederaufbau erforderlich sein werden, beabsichtigen Bund und Länder eine Aufbauhilfe für die vom Hochwasser betroffenen Regionen auf den Weg zu bringen. Daraus sollen auch betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 % des Schadens gewährt werden. Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen anzurechnen.
Über die aktuelle weitere Entwicklung wird an dieser Stelle fortlaufend informiert. (Stand 07.09.2021, Angaben ohne Gewähr)
Flutopferbescheinigungen
Aktuelle Information der StädteRegion Aachen:
Als Unterstützung für die Kommunen Eschweiler und Stolberg kann die so genannte Hochwasserbescheinigung bei der StädteRegion Aachen beantragt werden.
Das geschieht formlos per Mail an die Adresse: hochwasserbescheinigung@staedteregion-aachen.de
Als Mieter / Wohneigentümer reicht eine Angabe der genauen Wohnadresse und der vollständige Name. Die Angaben können mit dem Einwohnermelderegister abgeglichen werden und die Bescheinigung wird anschließend zugesendet.
Als Vermieter/Immobilieneigentümer muss zu der Anschrift der betroffenen Immobilie zusätzlich die Wohnadresse des Eigentümers angegeben werden. Die Angaben werden mit dem Geoportal abgeglichen. Nach Prüfung kann eine Bescheinigung ausgestellt werden