Eschweiler Fahrradstraßen

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Die Stadt Eschweiler verfolgt das Ziel, nachhaltige Mobilität im Stadtgebiet zu fördern. Hierfür soll die Infrastruktur für den Radverkehr attraktiver gestaltet werden. Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen verfolgt die Stadt Eschweiler daher das Ziel, zu einem Umstieg vom privaten Pkw auf das klimafreundliche Fahrrad zu motivieren. Die Fortbewegung auf zwei Rädern soll in Eschweiler – auch für die jüngsten Verkehrsteilnehmenden – auf ihren Alltagswegen sicher und mit viel Freude möglich sein.
Da vor allem im Umfeld der weiterführenden Schulen ein großes Nutzungspotenzial erwartet wird, werden im ersten Schritt die beiden Fahrradstraßen, die parallel zur Indestraße/ Dürener Straße verlaufen und als Zubringer des städtischen Gymnasiums, der Bischöflichen Liebfrauenschule sowie der Realschule Patternhof dienen, eingerichtet. In den kommenden Jahren ist darüber hinaus die Umsetzung weiterer Fahrradstraßen im Stadtgebiet geplant.
Sie möchten sich über die Eschweiler Fahrradstraßen sowie die dort geltenden Verkehrsregeln informieren? Hier erfahren Sie mehr.
1. Was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist eine Straße, auf der häufig nur der Radverkehr sowie „Elektrokleinstfahrzeuge“ (E-Scooter) zugelassen sind. Wie in vielen anderen Kommunen gibt es jedoch auch auf den Eschweiler Fahrradstraßen Zusatzschilder, welche weitere Fahrzeuge zulassen (wie Motorräder, Pkw u.ä.). Das besondere an einer Fahrradstraße ist jedoch, dass der Radverkehr bevorrechtigt ist und vom Kfz nicht behindert werden darf.
2. Dürfen Autos auf einer Fahrradstraße fahren?
Autos, Motorräder u.ä. dürfen eine Fahrradstraße nur nutzen, wenn dies mit einem zusätzlichen Verkehrsschild gestattet wird. Ist kein solches Schild vorhanden, dürfen nur Fahrräder und „Elektrokleinstfahrzeuge“ (E-Scooter) auf einer Fahrradstraße fahren. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist natürlich gestattet. In Eschweiler ist der Kfz-Verkehr in Fahrradstraßen erlaubt. Er muss sich jedoch dem Radverkehr unterordnen.
3. Wie schnell darf ich in einer Fahrradstraße fahren?
In Fahrradstraßen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der motorisierte Verkehr muss jedoch die Geschwindigkeit reduzieren, wenn vor ihm Radfahrende auf der Straße unterwegs sind, da diese nicht behindert oder gefährdet werden dürfen.
4. Dürfen Radfahrende in einer Fahrradstraße nebeneinander fahren?
Ja, Radfahrende dürfen auf einer Fahrradstraße nebeneinander fahren, auch wenn sie dabei durch ihre geringe Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmende behindern. Autofahrende müssen dann dahinter bleiben.
5. Haben Radfahrende in einer Fahrradstraße gegenüber einmündenden Straßen Vorfahrt?
Die Fahrradstraße hat keinen Einfluss auf das Vorfahrtsrecht. Alle Verkehrsteilnehmende müssen auch auf einer Fahrradstraße die Vorfahrtsregeln beachten. Häufig wird jedoch eine Fahrradstraße so beschildert, dass Verkehrsteilnehmenden auf dieser gegenüber anderen Straßen Vorfahrt haben.
6. Dürfen Radfahrende in Fahrradstraßen überholt werden?
Da die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt und Radfahrende nicht behindert und gefährdet werden dürfen (seitlicher Sicherheitsabstand innerorts von min. 1,50 m), ist ein Überholen in den meisten Fällen nicht möglich.
7. Dürfen Autofahrende an einer Fahrradstraße parken?
Wenn nicht anders ausgeschildert, dürfen Pkw und Motorräder an einer Fahrradstraße parken.
8. Wer darf auf den Eschweiler Fahrradstraßen nicht auf der Fahrbahn fahren?
- Personen auf Inlinern + Rollschuhen (diese müssen den Gehweg nutzen)
- Fußgänger*innen (diese müssen den Gehweg nutzen)
- Kinder unter neun Jahren (diese müssen den Gehweg nutzen)
- Tretroller ohne e-Unterstützung (diese müssen den Gehweg nutzen)
9. Woran erkenne ich, dass ich mich in Eschweiler auf einer Fahrradstraße befinde?
Die Fahrradstraßen in Eschweiler sind durch verschiedene Hinweise als solche zu erkennen. So stehen zu Beginn und am Ende einer Fahrradstraße folgende Schilder.
Außerdem finden sich direkt auf den Straßen Fahrrad-Piktogramme, die auf diese besonderen Straßen hinweisen. In Eschweiler werden zudem noch sogenannte „Baumtore“ zu Beginn von Fahrradstraßen eingerichtet. Diese engen die Straßen ein und sollen dem Kfz-Verkehr auch baulich verdeutlichen, dass Fahrräder hier Vorrang haben.
10. Was passiert in der Eichendorffstraße?
Bevor die Fahrradstraße in der Eichendorffstraße eingerichtet werden kann, müssen dort umfangreiche Kanal- und Straßenbauarbeiten durchgeführt werden. Diese Arbeiten beginnen im Sommer 2025. Danach kann dann die Fahrradstraße auf diesem Streckenabschnitt fertiggestellt werden.