Auch im Vorfeld der Stichwahlen der Kommunalwahlen am Sonntag, 28. September 2025, ist die Nachfrage für die Briefwahl groß. Derzeit gehen bei der Stadt Eschweiler zahlreiche Anfragen ein, die die Beantragung der Briefwahlunterlagen betreffen.
Das Wahlamt weist aus diesem Grund darauf hin: Wer für den ersten Wahlgang am 14. September 2025 online Briefwahl beantragt hat, bekommt die Wahlunterlagen für die Stichwahlen nur dann nicht automatisch zugestellt, wenn der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen nicht zugestimmt wurde. Dafür musste beim Antrag für den ersten Wahlgang der Haken an der Einverständniserklärung für die Stichwahlen entfernt werden.
Bei der schriftlichen Beantragung von Briefwahlunterlagen für den 14. September 2025 hingegen musste das Einverständnis für die Stichwahlen am 28. September 2025 durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes aktiv erklärt werden. Ist dies geschehen, werden die Briefwahlunterlagen ab dem kommenden Freitag, 19. September 2025, ebenfalls automatisch verschickt. Weiterer Handlungsbedarf besteht dann nicht.
Wer nicht mehr weiß oder nicht sicher ist, ob der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen schriftlich oder elektronisch zugestimmt worden ist, kann dies über den Link für die Online-Beantragung (okwebwahlschein.regioit.de/eschweiler/index.html#/) auf der Homepage der Stadt Eschweiler überprüfen. Liegt ein Antrag zur Briefwahl vor, erscheint dort der Hinweis: „Für Sie wurde bereits ein Wahlschein beantragt.“
Die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab Freitag, 19. September 2025, 8.30 Uhr im Wahlbüro der Stadt Eschweiler im Rathaus (Johannes-Rau-Platz 1, Erdgeschoss, Raum 8) möglich. Aufgrund des erwarteten Andrangs ist an diesem Tag mit Wartezeiten zu rechnen. Online können die Unterlagen bereits jetzt und noch bis Mittwoch, 24. September 2025, beantragt werden.
