Kommunale Wärmeplanung: Einsicht in den Entwurf ab 2. März 2026


Die Stadt Eschweiler erstellt derzeit die erste kommunale Wärmeplanung für das Stadtgebiet. Ziel ist, Empfehlungen für das Erreichen einer verlässlichen, bezahlbaren und nachhaltigen Wärmeversorgung der Zukunft zu erarbeiten.

Im Einklang mit Paragraf 13, Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) wird der Öffentlichkeit nun Einsicht in den Planentwurf gewährt. Hierbei besteht für alle Interessierten die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Die Einsichtnahme wird durch Veröffentlichung im Internet sichergestellt - vom 2. März 2026 bis einschließlich 1. April 2026.

In diesem Zeitraum kann der Entwurf des Berichts der kommunalen Wärmeplanung unter https://www.eschweiler.de/leben-wohnen/stadtentwicklung-planung/kommunale-waermeleitplanung/ aufgerufen werden.

Darüber hinaus liegt der Entwurf in der Abteilung Nachhaltige Entwicklung der Stadt Eschweiler im Rathaus (4. Obergeschoss, Bekanntmachungsbereich vor Zimmer 448 – 451) zur Einsicht für alle Personen öffentlich zu folgenden Dienststunden aus:

Montag – Mittwoch

08.30 – 12 Uhr und 14 – 15.30 Uhr

Donnerstag

08.30 – 12 Uhr und 14 – 17.45 Uhr

Freitag

08.30 – 12 Uhr

Die Öffentlichkeit kann sich über den Planentwurf informieren, sich dazu mündlich zur Niederschrift oder schriftlich (per Post oder E-Mail) äußern und zu den angegebenen Dienstzeiten den Entwurf mit den zuständigen Dienstkräften erörtern. Stellungnahmen per E-Mail können an waermeplanung@eschweiler.de abgegeben werden. Für eine mögliche Kontaktaufnahme wird bei schriftlichen Stellungnahmen per Post darum gebeten, den vollständigen Namen und die Anschrift anzugeben.

Symbolfoto: Pixabay/TBIT