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Friedhöfe

Orte der Bestattung, der Trauer und der Ruhe

Friedhöfe


Friedhöfe sind nicht nur Orte der Trauer und des Abschieds von geliebten Menschen. Sie sind mit ihrem parkähnlichen Charakter und den vielen alten Bäumen auch Orte der Erholung und mit den individuell gestalteten Grabstätten Ankerpunkte gegen das Vergessen. Friedhöfe haben darüber hinaus eine (stadt-)historische Bedeutung und spiegeln die Kultur und geistige Haltung der jeweiligen Zeit wieder.

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Auf den Friedhöfen in Eschweiler gibt es verschiedenste Grabformen, die hier kurz erklärt werden:

  • Reihengräber

    Reihengräber sind grundsätzlich einstellige Urnen- oder Erdgräber, die der Reihe nach belegt und erst im Falle des Todes zugewiesen werden. Sie bleiben nur für die Dauer der auf dem jeweiligen Friedhof festgelegten Ruhefrist bestehen und können nicht verlängert werden.
    Am Ende der Ruhezeit wird die Grabstätte kostenlos von der Stadt Eschweiler abgeräumt.

  • Wahlgrabstätten

    Wahlgrabstätten werden sowohl für Sarg- als auch für Urnenbestattung in angeboten. Die Art des Grabes sowie dessen Lage wird nach den gegebenen Möglichkeiten mit dem Erwerber festgelegt. Die Rechte an der Grabstätte können auch nach Ablauf der Nutzungszeit verlängert oder wiedererworben werden.

  • Erdwahlgrabstätte

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    Bei Erdwahlgräbern können eine oder mehrere zusammenhängende Grabstellen erworben werden (z.B. Doppelwahlgrabstätte). Die Lage der Grabstätte kann vom Erwerber im Rahmen des Friedhofplanes ausgesucht werden. Das Erdwahlgrab kann mit einem Sarg und vier Unren pro Grabstelle belegt werden (Familiengrab). Weiterhin kann der Nutzungsberechtigte die Nutzungsfrist beliebig verlängern. Diese Grabart steht auf allen Friedhöfen zur Verfügung.

  • Erdreihengrab

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    Das Erdreihengrab wird der Reihe nach angelegt und bietet die Möglichkeit für eine Sargbestattung. Neben dem Aufstellen eines Grabzeichens können Sie die Grabstätte individuell gestalten, solange die Grabstätte das Gesamtbild des Friedhofes wiederspiegelt. Die Möglichkeit der Verlängerung  der Nutzungsfrist gibt es nicht. Die Gräber werden nach Ende der Nutzungsfrist abgeräumt. Diese Grabart steht auf jedem Friedhof zur Verfügung.

  • Erdrasenreihengrab mit liegender Gedenktafel (amerikanisches Grab)

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    Das Erdrasenreihengrab wird auf einer Rasenfläche ohne bestimmte Kennzeichnung  angelegt und bietet die Möglichkeit eine Sargbestattung durchzuführen. Die Grabstelle ist mit einer Gedenkplatte zu kennzeichnen Die Rasengrabstätte wird von der Stadt Eschweiler gepflegt. Diese Grabart wird auf allen Friedhöfen angeboten.

  • Anonymes Erdreihengrab

    Das anonyme Erdreihengrab wird auf einer Rasenfläche ohne bestimmte Kennzeichnung (z.B. Grabplatte)angelegt und bietet die Möglichkeit, eine Sargbestattung durchzuführen. Die Rasenfläche wird von der Stadt Eschweiler gepflegt. Diese Bestattungsart bieten wir auf den Friedhöfen Dürwiß und St. Jöris an.

  • Kammerwahlgräber

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    Kammerwahlgräber sind Tiefengräber die fest installiert sind und Platz für 2 Särge übereinander bieten. Zusätzlich können noch bis zu 4 Urnen dort beigesetz werden. Das Nutzungsrecht an dieser Grabstätte kann wie bei jeder anderen Wahlgrabstätte auch beliebig verlängert werden. Diese Grabart gibt es zurzeit auf den Friedhöfen in Nothberg und St. Jöris.

  • Kindergrabstätte

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    Kindergräber sind kleine Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Neben dem Aufstellen einer Gedenktafel kann die Grabstätte individuell gestaltet werden.

  • Muslimisches Erdreihengrab

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    Ein gesondertes Grabfeld für Angehörige des muslimischen Glaubens wurde auf dem Friedhof St. Jöris eingerichtet. Die Ausrichtung der Grabstätten folgt gegen Mekka.

  • Urnenwahlgräber

    Urnenwahlgrab

    In einer Urnenwahlgrabstätte können bis zu vier Urnen gleichzeitig beigesetzt werden. Die Rechte an der Grabstätte können nach Ablauf der Nutzungszeit verlängert werden. Die Gestaltung und Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten. Diese Grabart wird auf allen Friedhöfen der Stadt Eschweiler angeboten.

  • Urnenreihengrab

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    Ein Urnenreihengrab kann mit nur einer Urne belegt werden. Reihengrabstätten werden der Reihe nach belegt und nach Ablauf  der Ruhefrist (20 Jahre) abgeräumt. Die Lage wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben. Die Gestaltung und Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten

  • Urnenrasenreihengrab mit liegender Gedenktafel (sog. amerikanische Gräber)

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    Dies sind Grabstätten auf Rasenflächen, wobei das Grab mit einer Gedenkplatte gekennzeichnt wird. Bepflanzungen, Grabvasen oder sonstige Gestaltung sind nicht erlaubt. Hierfür gibt es eine zentrale Ablagefläche. Die Pflege der Reihengräber/ Rasenflächen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

  • Anonymes Urnenreihengrab

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    Anonyme Urnengräber sind Grabstätten auf Rasenflächen, auf denen keine Grabplatten, Bepflanzungen oder sonstige Gestaltung erlaubt sind (anonym). Hierfür gibt es eine zentrale Ablagefläche. Die Pflege der gesamten Rasenfläche obliegt der Friedhosverwaltung. Diese Grabart steht auf den Friedhöfen Dürwiß, Nothberg, St. Jöris und Weisweiler zur Verfügung.

  • Ascheverstreuung

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    In einem festgelegten Bereich auf dem Friedhof in St. Jöris kann die Asche von Verstorbenen verstreut werden (Aschestreufeld). Voraussetzung ist, dass der bzw. die Verstorbene diesen Willen zu Lebzeiten schriftlich niederlegt hat.