Erklärung zur Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Stadt Eschweiler ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.eschweiler.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt https://www.eschweiler.de. ist mit den technischen Anforderungen gemäß der BITV NRW derzeit nicht komplett vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW):

Im Oktober 2020 wurde ein WCAG-Test durchgeführt. Dabei wurden zu folgenden Prüfschritten Mängel festgestellt:

  • 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente
  • 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte
  • 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
  • 1.3.1d Inhalte gegliedert
  • 1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut
  • 1.3.1f Zuordnung von Tabellenzellen
  • 1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
  • 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend
  • 1.4.4a Text auf 200 % vergrößerbar
  • 1.4.5a Verzicht auf Schriftgrafiken
  • 1.4.11a Kontraste von Grafiken und Bedienelementen ausreichend
  • 2.4.2a Sinnvolle Dokumenttitel
  • 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte
  • 2.4.7a Aktuelle Position des Fokus deutlich
  • 2.5.3a Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens
  • 3.1.2a Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet
  • 3.3.2a Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
  • 4.1.1a Korrekte Syntax


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.01.2021 erstellt. Diese Erklärung basiert auf einer vom Forschungsinstitut Technologie und Behinderung vorgenommenen Bewertung aufgrund eines WCAG-Tests. Die Erklärung wurde zuletzt am 07.01.2021 überprüft.


Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zur Stadt Eschweiler aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Stadt Eschweiler übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.


Ihr Ansprechpartner in der Online-Redaktion:

René Costantini, Pressesprecher

E-Mail an die Online-Redaktion

+49 2403 71-558

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden


Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.eschweiler.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen:

+49 211 855-3451

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier:
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.