Stichwahl am 28.09.2025



In Eschweiler finden am Sonntag, 28. September 2025, Stichwahlen zur Kommunalwahl 2025 statt. 

Bei der Wahl des Städteregionsrates/der Städteregionsrätin hat keine Kandidatin und kein Kandidat die erforderliche absolute Mehrheit erreicht. In die Stichwahl gehen Dr. Tim Grüttemeier (CDU) und Janine Köster (SPD).

Eine Stichwahl gibt es auch um das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin von Eschweiler. Hier stehen Nadine Leonhardt (SPD) und Patrick Nowicki (CDU) zur Wahl.


Wer am Wahltag seine Stimme nicht abgeben kann, hat in Eschweiler folgende Möglichkeiten:


- Persönliche Stimmabgabe im Wahlamt (Rathaus Eschweiler, Erdgeschoss, Raum 8) ab Freitag, 19. September 2025, 8.30 Uhr (bis 18 Uhr). Aufgrund des zu erwartenden Andrangs ist mit Wartezeiten zu rechnen! Die Öffnungszeiten für die nächste Woche werden noch bekanntgegeben.

- Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen über die Homepage der Stadt Eschweiler. Hier ist bis Mittwoch, 24. September, unter okwebwahlschein.regioit.de/eschweiler/index.html#/ ein Link eingestellt. Der Versand erfolgt aufgrund der noch ausstehenden Beschlüsse der Wahlausschüsse allerdings erst ab Freitag.

- Beantragung per Mail an wahlamt@eschweiler.de unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift.

- Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Rathaus (unter Vorlage eines Ausweisdokumentes) ist ebenfalls ab Freitag, 19. September, 8.30 Uhr, möglich.

- Wer bei der Hauptwahl Briefwahl beantragt und auf der Rückseite die Beantragung auch schon für die Stichwahl angekreuzt hat, bekommt die Unterlagen automatisch zugestellt.

- Wer bei der Hauptwahl Briefwahl beantragt hat und bei der Stichwahl persönlich im Wahllokal seine Stimme abgeben möchte, kann dies unter Vorlage des Personalausweises tun.



Grundsätzlich gilt:


Alle Wahlberechtigten, die an der Hauptwahl am 14. September 2024 nicht teilgenommen haben, können an den Stichwahlen teilnehmen.

Wer seine Wahlbenachrichtigung bei der Hauptwahl abgegeben oder aus einem anderen Grund nicht mehr hat, kann am 28. September 2025 unter Vorlage des Personalausweises im Wahllokal wählen. Gleiches gilt auch für die Briefwahl im Wahlamt.

Bei Briefwahl muss der Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Wahlamt Eschweiler) übermittelt werden, dass er dort am Wahltag, 28. September 2025, spätestens bis 16 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch beim Wahlamt der Stadt Eschweiler abgegeben werden.

Die Mitarbeitenden des Wahlamtes sind telefonisch erreichbar unter 02403/71- 756 und 71-757 sowie per Mail: an wahlamt@eschweiler.de.