Die Friedhofsverwaltung der Stadt Eschweiler nimmt im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht wieder eine umfassende Kontrolle an den Grabsteinen auf den städtischen Friedhöfen vor. Dabei wird die Standfestigkeit der Grabsteine überprüft.
Alle zu beanstandenden Grabmale werden mit einem roten Hinweisaufkleber versehen. Sollte an einem Grabstein eine akute Umsturzgefahr festgestellt werden, muss dieser sofort gesichert, das heißt umgelegt werden.
Der Aufkleber soll die Nutzungsberechtigten darauf hinweisen, dass sie umgehend Sicherungsmaßnahmen an dem beanstandeten Grabmal einleiten müssen. Außerdem soll er die Friedhofsbesucher vor Gefahren warnen, die von diesem Grabstein ausgehen können. Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmale werden, sofern sie der Verwaltung bekannt sind, unverzüglich schriftlich über die Beanstandungen informiert. Unabhängig davon wird jedoch empfohlen, unbedingt auch selbst auf die Hinweisschilder zu achten.
Für Rückfragen sowie für weitere Informationen stehen in der Abteilung für Umweltbelange und Friedhofswesen der Stadt Eschweiler die Mitarbeitenden Holger Ehring (Telefon: 02403/71-206) und Marion Klein (Telefon: 02403/71-650) zur Verfügung.
Folgende Kontrolltermine sind vorgesehen:
Mittwoch, 25. März 2026
Friedhof Stich (vormittags, ab ca. 9 Uhr)
Friedhof Weisweiler (vormittags, ab ca. 11.30 Uhr)
Donnerstag, 26. März 2026
Friedhof Röhe (vormittags, ab ca. 9 Uhr)
Friedhof Hehlrath (vormittags, ab ca. 10 Uhr)
Friedhof Kinzweiler (vormittags, ab ca. 10.30 Uhr)
Friedhof St. Jöris (vormittags, ab ca. 11 Uhr)
Freitag, 27. März 2026
Friedhof Hastenrath (vormittags, ab ca. 8.30 Uhr)
Friedhof Bergrath (vormittags, ab ca. 9.15 Uhr)
Friedhof Nothberg (vormittags, ab ca. 10.30 Uhr)
Montag, 30. März 2026
Friedhof Dürwiß (vormittags, ab ca. 9 Uhr)
Friedhof Neu-Lohn (vormittags, ab ca. 11.15 Uhr)
Die Friedhofsverwaltung weist ergänzend darauf hin, dass diese Kontrolle den Nutzungsberechtigten der Grabstätte nicht von seiner Verpflichtung entbindet, selbst darauf zu achten, dass der Grabstein des Grabes noch feststeht. Bei festgestellten Mängeln muss er unverzüglich die notwendigen Maßnahmen einleiten, um eventuelle Gefahren zu beseitigen.
Symbolbild: Pixabay/Congerdesign
