Kindertagespflege

Kindertagespflege

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Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und besonders gut geeignet für Kinder unter drei Jahren. Die Kinder werden dabei von qualifizierten Fachkräften, zumeist in deren Wohnräumen, betreut.

Falls Sie Ihr Kind für eine Kindertagespflege anmelden möchten, klicken Sie bitte auf den nebenstehenden Link KIVAN - MeinKitaPlatz.



Aktuelles

Interessenbekundungsverfahren Vertretungsstützpunkt als Großtagespflege, Patternhof 6, 52249 Eschweiler

Die Stadt Eschweiler strebt den Ausbau von neuen zusätzlichen Plätzen für Kinder unter drei Jahren an und richtet aus diesem Grund derzeit entsprechende geeignete Räumlichkeiten für eine Großtagespflegestelle als Vertretungsstützpunkt ein. Hierfür sucht die Stadt Eschweiler zwei Kindertagespflegepersonen. Weitere Informationen können Sie der Sitzungsvorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.03.2023 – Neues Vertretungskonzept in der Kindertagespflege - Vorlage 393/23, entnehmen.

  • 1.    Wohneinheit: Patternhof 6, 52249 Eschweiler.

    Die Wohneinheit befindet sich im Erdgeschoss. zzgl. Außenflächen, Kellerräumen und Garage für den Betrieb einer Großtagespflege/Vertretungsstützpunkt. Die Großtagespflege ist durch die Kindertagespflegepersonen auf Grundlage der Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) i.V.m. den entsprechenden Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zu führen. Darüber hinaus finden die „Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Eschweiler zur Kindertagespflege“ Anwendung.

    Die Wohneinheit wird zunächst befristet als Pilotprojekt für 5 Jahre als Großtagespflege/Vertretungsstützpunkt Kindertagespflege zur Verfügung stehen. Die monatliche Kaltmiete beträgt 500,00 € zzgl. monatlicher Nebenkosten i.H.v. ca. 200,00 €.

    Die Kaltmiete unterliegt dem Verbraucherindex für Deutschland, sodass ca. alle drei Jahre von einer entsprechenden Anpassung ausgegangen werden muss. Der Mietvertrag wird mit einer Laufzeit von 5 Jahren ge- schlossen.

    Wie dem Grundrissplan zu entnehmen ist, umfasst die gesamte Wohneinheit ca.105 m² mit einem Gartengelände von rd. 300 m². Für die Großtagespflege als Vertretungsstützpunkt steht hiervon eine Fläche von ca. 75 m² zur Verfügung.

    Das Jugendamt wird in den Räumlichkeiten selber eine Fachberatung anbieten und benötigt hierfür einen Raum (30m²). Die Wohneinheit setzt sich wie folgt zusammen:

    Garderobe            4,0 m²
    Raum 1                 16,03 m²
    Raum 2                32,72 m²
    Raum 3                16,21 m²
    Bad                          5,36 m²
    Außengelände, Garage, 2 Stellplätze

    Grundriss Neuer Vertretungsstützpunkt Am Patternhof_1.pdf

    Sofern die interessierten Kindertagespflegepersonen noch keine Investitionskostenförderung erhalten haben, können diese für die Inneneinrichtung eine Investitionskostenförderung für den Ausbau von U3-Plätzen beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beantragen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung be- steht jedoch nicht.

    Es wird empfohlen, sich im Falle einer Bewerbung und einer geplanten Förderung entsprechend zu informieren. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Web-Site des LVR (www.lvr.de) bzw. durch das Jugendamt der Stadt Eschweiler.

  • 2.    Die aktuellen finanziellen Leistungen für eine Großtagespflege stellen sich wie folgt dar:

    Höhe der Geldleistung ab 01.01.2024:

    Wochenstunden

    2024

    Geldleistung für Kinder mit Inklusionsbedarf

    über 10 und bis 15 Std.*

    311,64 €

    743,58 €

    über 15 und bis 20 Std.

    415,52 €

    991,44 €

    über 20 und bis 25 Std.

    519,40 €

    1.239,30 €

    über 25 und bis 30 Std.

    623,29 €

    1.487,16 €

    über 30 und bis 35 Std.

    727,17 €

    1.735,02 €

    über 35 und bis 40 Std.

    831,05 €

    1.982,88 €

    über 40 und bis 45 Std.

    934,93 €

    2.230,74 €

    *nur für kombinierte Betreuung in Kindertageseinrichtung bzw. Schule und Kindertagespflege.

    Hinzu kommen die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson und die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

  • 3.    Anforderungen und Voraussetzungen an die selbstständig Tätigen Kindertagespflegepersonen

    • Nachweis über die Ausbildung nach dem Qualitätshandbuch (QHB 300) in der Kindertagespflege

    oder

    • Nachweis über eine pädagogische Ausbildung und vertiefte Kenntnisse zu den Anforderungen in der Kindertagespflege nach dem QHB,
    • Erfahrung in der Entwicklung frühkindlicher Bildungs- und Betreuungskonzepte,
    • Bereitschaft zu einem Betreuungsumfang von bis zu 45 Wochenstunden,
    • Bereitschaft zur flexiblen Betreuung (z.B. vor 07:00 Uhr, nach 17:00 Uhr oder am Wochenende)
    • Bereitschaft die Vereinbarung mit dem Jugendamt nach § 8a SGB VIII abzuschließen,
    • Bereitschaft zum Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem Jugendamt der Stadt Eschweiler,
    • Bereitschaft zur Handlungsausrichtung entlang der jeweiligen aktuellen Version der Standards bzw. Richtlinien der Kindertagespflege und Großtagespflege der Stadt Eschweiler,
    • Bereitschaft und Mitwirkung an der Umsetzung einer Konzeption zum Vertretungsstützpunkt,
    • einen gültigen PKW-Führerschein und einen PKW, der u.a. für Hausbesuche genutzt werden kann.
  • 4.    Durchführung Interessenbekundungsverfahren

    Der Ablauf des Interessenbekundungsverfahren Verfahrens gestaltet sich wie folgt:

    In einem ersten Schritt wird die Eignung und Befähigung der Interessent*innen geprüft. Die von Ihnen einge- reichten Unterlagen (siehe Punkt 3) sind hierfür die Grundlage und werden einer intensiven inhaltlichen Prüfung unterzogen.

    Interessent*innen können ihre Bewerbung auf dem Postweg oder per E-Mail abgeben.

    Zwischen allen eingegangenen und aufgrund der Eignungs-/Befähigungsprüfung wertbaren Angebote wird entschieden, welche Bewerber*innen den Zuschlag erhalten.

    Sollte Ihrerseits Interesse an der Übernahme der Großtagespflegestelle bestehen, bitte ich Sie, Ihre Bewerbung mit den unter Punkt 3 aufgeführten Bewerbungsunterlagen bis zum 31.03.2024 beim zuständigen Abteilungsleiter des Jugendamtes der Stadt Eschweiler, Herrn Olaf Tümmeler, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler, oder per e-Mail: olaf.tuemmeler@eschweiler.de, einzureichen. Sie können sich als einzelne Kindertagespflegeperson bewerben oder direkt im Verbund zu zweit.

    Hinweis: Es handelt sich bei dem Interessenbekundungsverfahren nicht um eine Auftragsvergabe. Die Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung unterliegt nicht vergaberechtlichen Bestimmungen. Ungeachtet dessen werden die Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb eingehalten. Aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Eschweiler herleiten. Es erfolgt keine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmenden des Verfahrens durch die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren entstehen.