Unterhaltsvorschusskasse

Unterhaltsvorschusskasse

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Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Alleinerziehende für ihr Kind erhalten können, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil für das Kind dauerhaft keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt.

Das Jugendamt gewährt Unterhaltsvorschuss unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des anspruchberechtigten Kindes.


Ansprechpartner

Frau Manuela Schmidt

+49 2403 71-622