Die Arbeiten haben begonnen: Mit der Route 2 wird in den kommenden Wochen die erste von insgesamt fünf neuen Fahrradstraßen im Eschweiler Stadtgebiet eingerichtet. Einstimmig hatte die Politik im Jahr 2022 die Stadtverwaltung mit der Planung und Umsetzung des Projektes beauftragt.
Die Fahrradstraßen-Route 2 zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit für Radfahrende insbesondere im Umfeld der Schulen - Bischöfliche Liebfrauenschule, Städtisches Gymnasium und Eduard-Mörike-Grundschule - zu erhöhen, ebenso wie die Attraktivität des Radfahrens insgesamt. Und das, ohne den motorisierten Verkehr auszugrenzen.
Für einen Großteil der Eschweilerinnen und Eschweiler wird die Nutzung einer Fahrradstraße in ihrer Stadt neu sein. Dabei ist die Route 2 nicht die erste ihrer Art in Eschweiler. Die beiden seit den 1990er Jahren existierenden Fahrradstraßen auf einem Seitenarm der Bergrather Straße sowie der Pfarrer-Appelrath-Straße sind jedoch nur schwer als solche zu erkennen.
Bei den neuen Fahrradstraßen wird deshalb besonderer Wert auf eine einheitliche Gestaltung und eine deutliche Hervorhebung gelegt. Mit Hilfe von Fahrbahnmarkierungen sowie Beschilderung werden die neue Route 2 sowie die folgenden Fahrradstraßen als solche kenntlich gemacht. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt zudem die Einrichtung sogenannter Baumtore, die zusätzlich Aufmerksamkeit erregen und auf die dort geltenden Verkehrsregeln hinweisen.
Wie in zahlreichen anderen Städten werden auch in Eschweiler Kraftfahrzeuge auf den Fahrradstraßen erlaubt sein. Fahrrädern wird allerdings Vorrang eingeräumt. Das bedeutet, dass Fahrräder nicht vom Kfz-Verkehr behindert werden dürfen. Außerdem ist es ihnen erlaubt, nebeneinander zu fahren, wenn genügend Platz für den Gegenverkehr vorhanden ist. Im Allgemeinen gilt für alle Verkehrsteilnehmenden eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sowie die Beachtung der an den Kreuzungen jeweils ausgeschilderten Vorfahrtsregeln.
Mit der Einrichtung der Fahrradstraßen-Route 2 sind umfangreiche Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Eichendorffstraße begonnen worden. Nach deren Fertigstellung – die angesetzte Bauzeit beträgt nach aktuellem Stand rund zwei Jahre - ist die Fahrradstraße dann durchgängig befahrbar.
Die neue Fahrradstraße umfasst folgende Straßen: Hehlrather Straße, Liebfrauenstraße, Peter-Paul-Straße, Eichendorffstraße, Eduard-Mörike-Straße, Oststraße, Saarstraße.
Folgende Verkehrsregeln gelten:
- Kfz-Verkehr ist weiterhin erlaubt
- Es darf maximal 30 km/h gefahren werden. Es gilt die jeweils ausgeschilderte Vorfahrtsregel
- Fahrräder und e-Scooter haben Vorrang. Sie dürfen nicht behindert werden.
- Fahrräder und e-Scooter dürfen auf der Fahrbahn nebeneinander fahren, wenn der Gegenverkehr ausreichend Platz hat
- Überholen ist nur mit einem Seitenabstand von mindestens 1,50 m erlaubt, so wie auf allen Straßen in Deutschland
- Fußgängerinnen und Fußgänger sowie radfahrende Kinder bis neun Jahre nutzen den Gehweg
Weiterführende Informationen zu den Fahrradstraßen in Eschweiler werden auf der Internetseite der Stadt Eschweiler unter www.eschweiler.de/fahrradstrassen zur Verfügung gestellt.