Hundesteuer: Stadt räumt Kulanzfrist bis zum 31. Oktober 2026 ein


Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen. Entsprechend beliebt ist er auch als Haustier: Rund zehn Millionen Hunde werden in Deutschland gehalten, davon etwa 4200 in Eschweiler. Mit der Hundehaltung ist jedoch auch eine steuerliche Verpflichtung verbunden: Jeder Hund muss bei der Stadt angemeldet werden, und es muss Hundesteuer für ihn entrichtet werden. Die überwiegende Zahl der Hundehalterinnen und Hundehalter kommt dieser Pflicht zuverlässig nach. Aber es gibt auch immer wieder Fälle, in denen Hunde nicht oder erst verspätet angemeldet werden. Dabei kann eine unterlassene oder verspätete Anmeldung teuer werden. Sie stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, eine bislang versäumte Anmeldung nachzuholen, räumt die Stadt Eschweiler eine Kulanzfrist bis zum 31. Oktober 2026 ein. Bis dahin kann die Anmeldung während der Sprechzeiten bei der Abteilung Steuern und Abgaben (https://service.eschweiler.de/detail/-/vr-bis-detail/einrichtung/232/show) erfolgen. Wer sich den Weg ins Rathaus sparen möchte, kann seinen Hund auch bequem formlos per Brief oder E-Mail (steuernundabgaben@eschweiler.de) sowie über das Bürgerportal unter https://service.eschweiler.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4715/show bereitgestellte Online-Formular anmelden.

Für alle Hunde, die innerhalb der Kulanzfrist angemeldet werden, wird auf die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens verzichtet.

 Warum gibt es eine Hundesteuer?

Wie alle Steuereinnahmen ist auch die Hundesteuer nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Sie fließt in den städtischen Haushalt ein und trägt damit zur Finanzierung zahlreicher kommunaler Aufgaben bei. Dazu zählen beispielsweise die Kinder- und Jugendförderung sowie Kultur- und Sportangebote. Mit der gezahlten Hundesteuer leistet daher jede steuerpflichtige Person einen Beitrag zum Gemeinwohl.

Darüber hinaus erfüllt die Hundesteuer eine ordnungspolitische Funktion. Als sogenannte Ordnungssteuer gibt sie den Kommunen die Möglichkeit, Einfluss auf die Anzahl der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu nehmen.

Wann muss ein Hund angemeldet werden?

Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach seiner Aufnahme zur Hundesteuer anzumelden.

Für die Haltung eines einzelnen Hundes beträgt die Hundesteuer in Eschweiler derzeit 86,00 Euro pro Jahr. Werden zwei Hunde gehalten, beläuft sich die Steuer auf 105,00 Euro jährlich pro Hund. Bei der Haltung von drei oder mehr Hunden beträgt die Hundesteuer 123,00 Euro jährlich pro Hund.

Für gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Eschweiler gelten erhöhte Steuersätze. Diese betragen 614,00 Euro jährlich für den ersten gefährlichen Hund. Werden zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten, beträgt die Hundesteuer 767,00 Euro jährlich pro Hund.

Welche Hunde gelten als gefährlich?

Als gefährliche Hunde gelten Tiere, die sich durch ihr Verhalten, insbesondere durch Angriffe auf Menschen oder Tiere, als gefährlich erwiesen haben oder deren Gefährlichkeit durch eine amtstierärztliche Begutachtung festgestellt wurde. Darüber hinaus gelten nach der Hundesteuersatzung der Stadt Eschweiler insbesondere Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden als gefährliche Hunde.

Muss immer der volle Steuersatz gezahlt werden?

Nein. In bestimmten Fällen sieht die Hundesteuersatzung Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen vor. So sind Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen, von der Hundesteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt für einen Hund. Wer einen Hund aus dem Tierheim Aachen übernimmt, wird für diesen Hund für die Dauer von zwei Jahren ab Aufnahme aus dem Tierheim von der Hundesteuer befreit. Eine Ermäßigung um die Hälfte des Steuersatzes kann unter bestimmten Voraussetzungen für Hunde gewährt werden, die zu Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungszwecken gehalten werden. Auch Hundehalterinnen und Hundehalter, die Leistungen der Grundsicherung beziehen oder einkommensrechtlich gleichgestellt sind, können auf Antrag eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten.

Was ist außerdem zu beachten?

Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm müssen neben der steuerlichen Anmeldung auch beim Ordnungsamt angemeldet werden. Für die Anmeldung des Hundes müssen die Chipnummer, ein Nachweis der Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis vorgelegt werden. Der Sachkundenachweis kann durch eine Bescheinigung des amtlichen Tierarztes, eines anerkannten Sachverständigen oder einer bzw. eines von der Tierärztekammer benannten Tierärztin oder Tierarztes erbracht werden. Für die Anmeldung eines großen Hundes wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Die Haltung von gefährlichen Hunden muss vorab beim Ordnungsamt beantragt werden.

Weitere Informationen hierzu erteilen die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 02403/71-254. Fragen zur Hundesteuer beantworten die Mitarbeitenden der Abteilung Steuern und Abgaben telefonisch unter 02403/71-402 und 02403/71-331.

Symbolbild: Pixabay/Picnic-Foto