Für Eltern, die ihr Kind zum 1. August 2026 bzw. im Laufe des Kindergartenjahres 2026/2027 in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreuen lassen möchten, steht das Online-Anmeldeportal „KIVAN“ (https://eschweiler.meinkitaplatz.de) noch bis zum 12. Oktober 2025 zur Verfügung. Anmeldungen können auch noch nach Ablauf der Frist über das Online-Portal abgegeben werden. Diese werden dann jedoch nur nachrangig berücksichtigt.
Die Anmeldung kann über PC, Tablet und Smartphone erfolgen. Die Online-Anmeldung über „KIVAN“ ist zwingend erforderlich, um den Bedarf eines Betreuungsplatzes anzuzeigen. Das Portal bietet die Möglichkeit, bis zu drei Wunscheinrichtungen im Stadtgebiet auszuwählen. Die wichtigsten Informationen über die einzelnen Einrichtungen werden dargestellt und bieten einen ersten Eindruck.
Eine Platzzusage kann erst nach Ablauf des kompletten Anmeldeverfahrens, voraussichtlich ab November 2025, erfolgen. Anmeldungen für einen späteren Zeitpunkt (ab 1. August 2027 und darüber hinaus) können noch nicht eingegeben werden.
Sollten Eltern über keinen Internetzugang verfügen, steht ihnen der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Eschweiler, Noel Burlet, unter der Telefonnummer 02403/71395 oder per E-Mail an noel.burlet@eschweiler.de gerne zur Verfügung.
Kindertagespflege
Darüber hinaus besteht für Eltern die Möglichkeit, ihr Kind im Rahmen der Kindertagespflege betreuen zu lassen. Die Kindertagespflege ist ein familienähnliches Betreuungsangebot und besonders für Kinder unter drei Jahren geeignet. Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf zur Kindertagespflege kann die zuständige Fachberatung beim Jugendamt der Stadt Eschweiler helfen.
Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben gerne Auskunft:
Wilhelm Haustein, Tel.: 02403/71708, E-Mail: wilhelm.haustein@eschweiler.de
Latifa Laghribi, Tel.: 02403/71323, E-Mail: latifa.laghribi@eschweiler.de
Charlotte Jahn, Tel: 02403/71809, E-Mail: charlotte.jahn@eschweiler.de
Beitragspflicht
Die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten ist beitragspflichtig. Der Beitrag wird auf der Grundlage von Einkommensstufen, die anhand des Jahresgesamtbruttoeinkommens berechnet werden, ermittelt. Die genauen Einkommensstufen sind der Satzung, die auf der städtischen Homepage (www.eschweiler.de) zu finden ist, zu entnehmen. Für Kinder, die bis zum 30. September des jeweiligen Jahres das dritte Lebensjahr erreicht haben, wird bei der Stadt Eschweiler seit dem 1. August 2020 kein Elternbeitrag mehr erhoben.
Symbolfoto: Pixabay/FeeLoona