Kommunalwahlen 2025: Fristen für die Briefwahl beachten


Seit dem 4. August 2025 können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger für die Kommunalwahlen am Sonntag, 14. September 2025, Briefwahlunterlagen beantragen. Die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist im Wahlamt im Eschweiler Rathaus (Johannes-Rau-Platz 1, Erdgeschoss, Zimmer 7) unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments möglich. Dort kann auch direkt gewählt werden.

Neben der persönlichen Beantragung stehen folgende weitere Antragsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • schriftlicher Antrag mittels Wahlbenachrichtigung (Rückseite) oder formlos
  • Beantragung per Mail an wahlamt@eschweiler.de unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift
  • Online-Beantragung über die Homepage der Stadt Eschweiler. Hier ist unter okwebwahlschein.regioit.de/eschweiler/index.html#/ noch bis einschließlich Mittwoch, 10. September 2025, ein entsprechender Link eingestellt, über den dieser Service abgerufen werden kann.

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, beim Wahlamt persönlich (bei Vorlage eines Ausweisdokumentes) oder schriftlich beantragt werden. Versichert jemand glaubhaft, dass die beantragten Unterlagen nicht vorliegen, können bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 13. September 2025, 12 Uhr, neue Unterlagen ausgestellt werden.

Das Wahlamt ist bis Donnerstag, 11. September 2025, zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag bis Freitag von 08.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 14 bis 17.45 Uhr.

Veränderte Öffnungszeiten gelten an den beiden Tagen vor den Kommunalwahlen: Am Freitag, 12. September 2025, ist das Wahlamt von 8 bis 18 Uhr geöffnet, am Samstag, 13. September 2025, von 8 bis 12 Uhr.

Für Fragen rund um das Thema Wahlen stehen die Mitarbeitenden des Wahlamtes telefonisch unter 02403/71-758 und 71-755 zur Verfügung. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Für die Briefwahl gilt: Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein muss so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übermittelt werden, dass er dort am Wahltag, 14. September 2025, spätestens bis 16 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Die Wahlen am 14. September 2025: Am Sonntag, 14. September 2025, finden von 8 bis 18 Uhr folgende Wahlen statt: Wahl des Städteregionsrates/der Städteregionsrätin; Wahl zum Städteregionstag; Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Eschweiler; Wahl zum Rat der Stadt Eschweiler; Wahl zum Integrationsrat der Stadt Eschweiler.

Mehr als 45.000 Wahlberechtigte zu den Kommunalwahlen und rund 10.000 Wahlberechtigte zu den Integrationsratswahlen sind in Eschweiler aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Für die Wahl des Städteregionsrats/der Städteregionsrätin sowie des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin gilt: Soweit keine Bewerberin bzw. kein Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl. Diese findet dann am Sonntag, 28. September 2025, statt.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt Eschweiler: https://www.eschweiler.de/aktuelles/news/kommunalwahl/