„Mütter des Grundgesetzes“: Sehenswerte Ausstellung im Rathaus


Als 1949 im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz erarbeitet und beschlossen wurde, gehörten nur vier Frauen den insgesamt 65 Mitgliedern an: Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Heute erinnert man sich an sie als die „Mütter des Grundgesetzes“. Ihrem beharrlichen Einsatz ist es zu verdanken, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes aufgenommen wurde.

Damals entsprach diese Forderung jedoch noch keineswegs der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Vielmehr sollte sie als richtungsweisendes Ziel für die zukünftige Entwicklung von Staat und Gesellschaft dienen. Die Aufnahme des Gleichberechtigungsgrundsatzes war stark umstritten und wurde intensiv diskutiert. Erst durch das entschlossene Auftreten der vier Politikerinnen sowie die Unterstützung vieler engagierter Frauen aus der Öffentlichkeit konnte die Formulierung schließlich durchgesetzt werden.

Die Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ beleuchtet diesen historischen Prozess. Sie zeigt auf 17 Plakaten das Leben und Wirken der vier Frauen und macht deutlich, welchen bedeutenden Einfluss sie – gemeinsam mit der Frauenbewegung und über Parteigrenzen hinweg – auf die Entstehung der deutschen Verfassung hatten.

Zu sehen ist die Wanderausstellung vom 11. bis 26. Mai 2026 im Foyer des Eschweiler Rathauses. Sie kann zu den Öffnungszeiten der Verwaltung (https://www.eschweiler.de/stadt-rathaus/oeffnungszeiten-komplett/) besucht werden.

Offiziell eröffnet wurde die Ausstellung gemeinsam durch Bürgermeister Patrick Nowicki sowie durch die Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Tamara Hartel und Andrea Görn.