Die Städteregion Aachen hat die Haushaltssatzung 2026 der Stadt Eschweiler genehmigt. Sie war vom Stadtrat am 11. Juni 2026 mehrheitlich beschlossen worden. Weil die ab 2027 geplanten Jahresfehlbeträge nach der Haushaltsplanung 2026 nicht unmittelbar mit dem Eigenkapital verrechnet werden, sondern zunächst als Verlustvorträge vorgetragen werden, war die Genehmigung erforderlich.
Jetzt hat die Kommunalaufsichtsbehörde Bürgermeister Patrick Nowicki mitgeteilt, dass sie gemäß Paragraf 80, Absatz 5 der Gemeindeordnung NRW gegen die Bekanntmachung keine Bedenken geltend macht. Damit kann die Haushaltssatzung 2026 ohne Auflagen in Kraft treten. Zugleich sind die Einschränkungen der vorläufigen Haushaltsführungen, von denen vor allem Ausgaben im Bereich der freiwilligen Leistungen betroffen waren, aufgehoben.
Mit Blick auf die erheblichen strukturellen Defizite mahnt die Städteregion Aachen für die nächsten Jahre eine „sehr restriktive Mittelbewirtschaftung in der Haushaltsführung“ sowie „geeignete, wirksame Konsolidierungsmaßnahmen“ an. Dabei bezieht sie sich auch auf die von Bürgermeister Patrick Nowicki und Stadtkämmerin Bettina Merx bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2026 aufgezeigten Risiken und Herausforderungen für die Zukunft.
Die Verlustvorträge sind spätestens ab dem Jahr 2030 mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Damit wäre die Stadt Eschweiler nach heutiger Planung spätestens ab 2030 verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Vor diesem Hintergrund erarbeitet die Verwaltung zurzeit bereits mögliche weitere Konsolidierungsmaßnahmen, welche dann in die Politik zur Beratung und Beschlussfassung im Zuge der kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren eingebracht werden.
Foto: Stadt Eschweiler/Michael Grobusch

