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Stadtinspektor-
anwärter*in / Teilzeit

Infos rund um den Ausbildungsberuf

Info Stadtinspektoranwärter/in Teilzeit

Stadtinspektoranwärter*in im Teilzeitstudiengang

Was Sie mitbringen sollten

  • Allgemeine Hochschulreife oder uneingeschränkte Fachhochschulreife oder andere gleichwertige Qualifikation / Eignung nach der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung- BBHZV)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates (oder die Voraussetzung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 b oder c BeamtStG erfüllt)
  • Beachtung der laufbahnrechtlichen Altersgrenze nach § 14 des Landesbeamtengesetz NRW
  • Hohes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Solides Basiswissen und Lernbereitschaft
  • Gesundheitliche Eignung (amtsärztliche Untersuchung)
  • Führungszeugnis ohne Eintragung (erst bei Einstellung erforderlich
  • Zuverlässigkeit sowie freundliches und verbindliches Auftreten sowie
  • kommunikatives und sozialkompetentes Verhalten
  • durch Schulzeugnis oder Zertifizierung nachgewiesene gute bis sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Mindestsprachniveau: B2)
  • Was Sie in Ihrer Ausbildung lernen:

    - Wechsel von theoretischen Ausbildungsabschnitten an der HSPV Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Köln – Studienort Aachen (Dennewartstraße 25-27, 52068 Aachen)

    Studieninhalte: 60 % rechtswissenschaftliche, 30 % betriebswirtschaftliche und 10 % sozialwissenschaftliche Fächer und praktischen Ausbildungsabschnitten in verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung Eschweiler

    5 Praxismodule: beispielsweise im Personal-, Ordnungs- oder Sozialamt

    Das Teilzeitstudium im Bachelorstudiengang “Kommunaler Verwaltungsdienst” dauert vier Jahre. Die Lehrveranstaltungen in den Studienabschnitten finden an maximal 4 Tagen in der Woche, zum Teil in Online-Lehre, statt. In den Praxisabschnitten beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden.

  • Beginn und Dauer:

    • Beginn: 01.08.
      •  01.08. – 31.08. = Volontariat (befristet für einen Monat)
      • anschließend ab 01.09. Beginn des dualen Studiums und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf
    • Dauer: vier Jahre
  • Wie viel Sie verdienen werden:

    • Grundbetrag: 1.405,68 € (brutto)
    • Ggf. Familienzuschlag (verheiratet und/oder Kind/er)
    • Zusätzliche Leistungen: vermögenswirksame Leistungen 
  • Aussichten & Weiterbildungsmöglichkeiten:

    Berufliche Aussichten:

    • Wir bilden bedarfsgerecht aus, sodass nach erfolgreich bestandener Prüfung und bei guten Leistungen mit einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gerechnet werden kann

     Aufstiegschancen:

    • besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte können unter bestimmten Voraussetzungen in den höheren Verwaltungsdienst aufsteigen

      Weiterbildungsmöglichkeiten:

    • Internes Fortbildungsprogramm sowie externe Weiterbildungen

Nick Dümenil berichtet über die Ausbildungsinhalte für die duale Ausbildung "Stadtinspektoranwärter*in"