Brandschutzdienst

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Eschweiler ist Trägerin einer hauptamtlichen Feuerwache.
     
     
    Einsätze der Feuerwehr zur Brandbekämpfung sind unter den Voraussetzungen des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG NRW) grundsätzlich gebührenfrei. Freiwillige Leistungen sowie bestimmte Hilfeleistungen können mittels eines Kosten- bzw. Entgeltbescheides in Rechnung gestellt werden.

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