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"Steckersolargeräte"

Bürgerförderprogramm "Steckersolargeräte"


Bitte beachten Sie: Die Fördermittel müssen noch im Jahr 2024 ausgegeben werden. Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag noch rechtzeitig vollständig bearbeitet werden kann und die Fördergelder ausgezahlt werden können, gilt eine Frist für die Einreichung der Unterlagen aus Schritt 6 des Antragsprozesses (siehe Punkt 13 weiter unten). Die Unterlagen müssen bis einschließlich zum 12.11.2024 eingereicht werden. Andernfalls wird der Förderantrag storniert. Aus diesem Grund ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.


Die Energiewende ist ein zukunftsweisendes Thema, das alle Menschen betrifft. Der Umstieg auf erneuerbare Energien schützt unsere Gesundheit, verbessert die Energiesicherheit und stärkt den Wohlstand vor Ort. Um allen Bürgerinnen und Bürgern in Eschweiler eine aktive Beteiligung an der Energiewende zu ermöglichen, möchte die Stadt Eschweiler Sie bei der Anschaffung von sogenannten Steckersolargeräten finanziell unterstützen.

Steckersolargeräte (beispielsweise Balkonkraftwerke, Mini-Solaranlagen oder Plug & Play-Solaranlagen) bestehen aus einzelnen Photovoltaik-Modulen, die in eine haushaltsübliche Steckdose eingesteckt werden können und so direkt Strom in das Haushaltsnetz einspeisen. Sie können in unterschiedlichen Arten an einem Gebäude angebracht werden.

Weitere Informationen über das Thema Steckersolar finden Sie beispielsweise auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse oder an die Telefonnummern auf der rechten Seite.


Häufig gestellte Fragen

  • 1. Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Anschaffung und fachgerechte Installation bzw. Inbetriebnahme von sogenannten Steckersolargeräten als Neugerät. Hierzu zählen beispielsweise Balkonkraftwerke, Mini-Solaranlagen oder Plug & Play-Solaranlagen, also kleinere Photovoltaik-Anlagen, die direkt in eine haushaltsübliche Steckdose eingesteckt werden können. Sie können zum Beispiel an einem Balkon oder an einer Terrasse angebracht werden. Das Gerät muss an einem Wohngebäude installiert werden.

  • 2. Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderung pro Gerät beträgt pauschal 100 €.

  • 3. Wann wird die Förderung ausgezahlt?

    Der Haushalt der Stadt Eschweiler für das Jahr 2024 ist beschlossen und genehmigt worden. Die Auszahlung der Fördermittel ist nun möglich. Um sicherzustellen, dass die Fördermittel noch rechtzeitig in 2024 ausgezahlt werden können, gilt eine Frist für die Einreichung der Unterlagen aus Schritt 6 des Antragsprozesses (siehe Punkt 13 weiter unten). Die Unterlagen müssen bis einschließlich zum 12.11.2024 eingereicht werden. Andernfalls wird der Förderantrag storniert.

  • 4. Wer kann eine Förderung beantragen?

    Alle Personen mit Erstwohnsitz in Eschweiler ab 18 Jahren können einen Förderantrag stellen. Sowohl Eigentümer*innen als auch Mieter*innen einer Wohnung oder eines Hauses sind antragsberechtigt.

  • 5. Werden auch gebrauchte oder geleaste Geräte gefördert?

    Nein, die Anschaffung gebrauchter oder geleaster Geräte wird nicht gefördert.

  • 6. Kann ich eine Förderung für mehr als ein Gerät beantragen?

    Nein, es wird pro Person und pro Wohneinheit nur ein Gerät gefördert.

  • 7. Kann ich eine Förderung für ein bereits gekauftes Gerät beantragen?

    Nein, für bereits gekaufte Geräte kann nachträglich keine Förderung beantragt werden. Die Förderanträge müssen vor dem Kauf eingereicht werden. Sie dürfen das Gerät erst kaufen, nachdem Sie einen vorläufigen Bewilligungsbescheid von der Stadt Eschweiler erhalten haben.

  • 8. Welche Voraussetzungen muss das Gerät für die Förderung erfüllen?

    • Das Gerät muss mindestens eine Nennleistung von 250 Watt (peak) besitzen und darf die jeweils gültige Bagatellgrenze für die Nennleistung nicht überschreiten (mehr Informationen hierzu unter Punkt 9).
    • Das Gerät muss ein Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (N/A-Schutz) besitzen.
    • Das Gerät muss den Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) erfüllen oder der VDE-Produktnorm (derzeit in der Erarbeitung) entsprechen oder vergleichbare Sicherheitsstandards aufweisen.
  • 9. Was ist bezüglich der Nennleistung des Geräts mit Bagatellgrenze gemeint?

    Für die maximale Leistung der Wechselrichter von Steckersolargeräten gibt es eine Obergrenze, bis zu der die Installation ohne Elektrofachkraft über die haushaltsübliche Steckdose erlaubt ist. Nach der gesetzlichen Änderung durch das Solarpaket 1 und der Zustimmung durch den zuständigen Verband (VDE) beträgt diese Grenze nun 800 Watt.

  • 10. Ab wann kann ich eine Förderung beantragen?

    Die Fördermittel müssen noch im Jahr 2024 ausgegeben werden. Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag noch rechtzeitig vollständig bearbeitet werden kann und die Fördergelder ausgezahlt werden können, gilt eine Frist für die Einreichung der Unterlagen aus Schritt 6 des Antragsprozesses (siehe Punkt 13 weiter unten). Die Unterlagen müssen bis einschließlich zum 12.11.2024 eingereicht werden. Andernfalls wird der Förderantrag storniert. Aus diesem Grund ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

  • 11. Gibt es eine Frist, bis wann ich eine Förderung beantragen kann?

    Ja. Die Fördermittel müssen noch im Jahr 2024 ausgegeben werden. Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag noch rechtzeitig vollständig bearbeitet werden kann und die Fördergelder ausgezahlt werden können, gibt es zwei Fristen:

    Frist für die Stellung eines Förderantrags: bis einschließlich 13.10.2024 (bereits abgelaufen)

    Frist für die Einreichung der Unterlagen aus Schritt 6 des Antragsprozesses (siehe Punkt 13 weiter unten): bis einschließlich 12.11.2024

    Anträge, bei denen die Unterlagen nicht bis zum 12.11.2024 eingereicht werden, werden storniert.

  • 12. Was benötige ich, um einen Förderantrag zu stellen?

    Sie benötigen lediglich ein gültiges Angebot für ein Gerät, das den Anforderungen der Richtlinie entspricht. Aus dem Angebot muss die genaue Bezeichnung (Hersteller und Typ) und die Nennleistung (in Watt oder Kilowatt) des Geräts erkenntlich werden. Sie können das Angebot im Antragsformular entweder als Datei oder in Form eines Internetlinks übermitteln.

  • 13. Wie beantrage ich eine Förderung?

    1. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital und online über das Bürgerportal der Stadt Eschweiler. Sie werden durch das Antragsformular geführt. Anträge können gestellt werden ab Montag, dem 11.12.2023, um 9 Uhr.
    2. Der Antrag wird von der Stadt Eschweiler geprüft.
    3. Falls der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt ist und das Gerät entsprechend der Richtlinie förderfähig ist, erhalten Sie per E-Mail einen vorläufigen Bewilligungsbescheid. Falls der Antrag nachgebessert werden muss, erhalten Sie darüber ebenfalls eine Information per E-Mail.
    4. Nachdem Sie den vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten haben, können Sie das Gerät kaufen.
    5. Nach dem Kauf müssen Sie das Gerät zunächst im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ( https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/ ) anmelden. Nachdem das Gerät korrekt angemeldet ist, dürfen Sie es in eine haushaltsübliche Steckdose einstecken und damit in Betrieb nehmen.
    6. Per E-Mail senden Sie dann spätestens bis zum 12.11.2024 folgende Unterlagen an die Stadt Eschweiler:
      • eine Kopie der Rechnung(en), aus denen die förderrechtlich relevanten Daten hervorgehen (die Rechnung muss auf die antragstellende Person ausgestellt sein)
      • eine Kopie des Zahlungsnachweises (Quittungsbeleg, Kontoauszug oder Kaufbeleg)
      • eine Kopie der Registrier-/Anmeldebestätigung des Steckersolargeräts beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
      • ein Foto der installierten Anlage
    7. Diese Unterlagen werden ebenfalls von der Stadt Eschweiler geprüft.
    8. Falls Unterlagen fehlen oder fehlerhaft sind und eine Nachbesserung möglich ist, werden Sie zur Nachbesserung aufgefordert. Falls alle Unterlagen vollständig und korrekt sind, erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung.
    9. Sie erhalten den endgültigen Bewilligungsbescheid per Post und gleichzeitig wird der im Bewilligungsbescheid angegebene Geldbetrag auf das Konto ausgezahlt, das Sie im Förderantrag angegeben haben.
  • 14. Kann ich den Antrag auch schriftlich per Post einreichen?

    Nein, Anträge können nur digital und online über das Bürgerportal der Stadt Eschweiler gestellt werden.

    Die Fördermittel müssen noch im Jahr 2024 ausgegeben werden. Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag noch rechtzeitig vollständig bearbeitet werden kann und die Fördergelder ausgezahlt werden können, gilt eine Frist für die Einreichung der Unterlagen aus Schritt 6 des Antragsprozesses (siehe Punkt 13 weiter oben). Die Unterlagen müssen bis einschließlich zum 12.11.2024 eingereicht werden. Andernfalls wird der Förderantrag storniert. Aus diesem Grund ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

  • 15. In welcher Reihenfolge werden die Anträge bearbeitet?

    Die Anträge werden nach Datum der Antragsstellung bearbeitet. Zuerst gestellte Anträge werden auch zuerst bearbeitet. Bitte beachten Sie: Nur vollständige und korrekt ausgefüllte Anträge werden berücksichtigt. Aus der Fördersumme wird erst dann Geld für Ihren Antrag reserviert, wenn ein vollständig und korrekt ausgefüllter Antrag eingeht.

  • 16. Kann ich für dasselbe Gerät noch eine weitere Förderung in Anspruch nehmen?

    Ja, Sie können für dasselbe Gerät grundsätzlich noch weitere Fördermittel anderer Programme in Anspruch nehmen, solange die gesamten Fördermittel die Anschaffungskosten nicht übersteigen und das andere Förderprogramm diese Vorgehensweise ebenfalls zulässt.

    Die Förderung der StädteRegion Aachen für steckerfertige Photovoltaikanlagen wurde für 2024 angepasst und kann nun nicht mehr mit der Förderung der Stadt Eschweiler kombiniert werden: https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/690240/show

  • 17. Was muss ich nach der Förderung beachten?

    Durch die Förderung entsteht eine Zweckbindung. Die geförderte Anlage muss mindestens 5 Jahre ab dem Tag der ersten Inbetriebnahme in einem funktionstüchtigen Betrieb gehalten werden. Ein Verkauf des Geräts vor Ablauf dieser Frist muss der Stadtverwaltung gemeldet werden.