Die Stadt Eschweiler verfolgt das Ziel, die Verkehrsbelastung durch den Pkw-Verkehr im Stadtgebiet zu reduzieren. Zudem sollen Treibhausgase, Feinstaub sowie die durch den Verkehr verursachte Lärmbelastung vermindert und die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel für einen Reiseweg gefördert werden.
Mit dem kommunalen Bürgerförderprogramm „Nachhaltige Mobilität“ werden Bürger*innen der Stadt Eschweiler bei der privaten Anschaffung klimafreundlicher (Kleinst-)Fahrzeuge finanziell unterstützt und zu einem Umstieg auf nachhaltigere Verkehrsmittel motiviert. Eschweiler Bürger*innen ab 18 Jahren können sich für die Förderung eines fabrikneuen Fahrzeugs bewerben.
Was wird gefördert? Wer kann eine Förderung beantragen? Wie stellt man einen Förderantrag? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier:
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Von der Stadt Eschweiler werden fabrikneue Lastenfahrräder mit und ohne Elektromotor, elektrische Motorroller, elektrische Tretroller (e-Scooter) sowie Pedelecs (zweirädrige Fahrräder mit Elektromotor mit einer Pedalunterstützung bis 25 km/h) gefördert. E-Bikes, S-Pedelecs und Segways sind leider nicht förderfähig.
Achtung:
Die Fördermittel für Pedelecs, e-Scooter und e-Motorroller sind bereits ausgeschöpft. Eine Förderung ist somit nur noch für Lastenfahrräder möglich.Um sicherzustellen, dass die bereits beantragten Fördermittel noch rechtzeitig in 2024 ausgezahlt werden können, ist die Antragstellung momentan nicht möglich.Sie haben sich bisher noch nicht mit Lastenfahrrädern beschäftigt? Auf folgenden Seiten erhalten Sie einen guten Überblick und viele Informationen rund um das Thema Lastenfahrräder.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Eschweiler Bürger*innen (Erstwohnsitz in Eschweiler) ab 18 Jahren können eine Förderung beantragen.
Das Förderprogramm kann leider nicht von Firmen genutzt werden. Diese können allerdings von bereits bestehenden Fördermöglichkeiten vom Bund/Land NRW profitieren.
Erkundigen Sie sich hierzu beispielsweise unter https://www.lastenradtest.de/aktuelles/kaufpraemien/ oder unter
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/e-lastenfahrrad-richtlinie?mtm_campaign=09-23Kann ich auch für ein gebrauchtes Fahrzeug eine Förderung erhalten?
Nein, die Anschaffung gebrauchter Fahrzeuge wird nicht gefördert.
Darf ich eine Förderung für mehr als ein Fahrzeug beantragen?
Nein, es wird pro Person (ab 18 Jahren) nur ein Fahrzeug gefördert.
Wie teuer darf das geförderte Fahrzeug sein?
Es gibt keinen Maximalbetrag, wie teuer das Fahrzeug sein darf. Wenn der Förderantrag bewilligt wurde, werden 30 % der Anschaffungskosten übernommen. Allerdings gibt es Förderhöchstgrenzen. So werden:
- für Lastenfahrräder ohne Elektromotor nicht mehr als 1.000 € übernommen.
- für Lastenfahrräder mit Elektromotor nicht mehr 1.800 € übernommen.
- für Elektromotorroller nicht mehr als 1.200 € übernommen.
- für elektrische Tretroller (e-Scooter) nicht mehr als 250 € übernommen.
- für Pedelecs (Fahrräder mit Elektromotor bis 25 km/h) nicht mehr als 500 € übernommen.Kann ich Geld für ein bereits gekauftes Fahrzeug zurückbekommen, wenn ich jetzt einen Förderantrag stelle?
Nein, für bereits gekaufte Fahrzeuge kann nachträglich keine Förderung beantragt werden. Die Förderanträge sind vor dem Kauf einzureichen. Sie haben einen positiven Förderbescheid von der Stadt Eschweiler erhalten? Dann dürfen Sie ab jetzt das Fahrzeug kaufen.
Ab wann kann ich eine Förderung beantragen?
Förderanträge können ab dem 26.05.2023 eingereicht werden. Um sicherzustellen, dass die bereits beantragten Fördermittel noch rechtzeitig in 2024 ausgezahlt werden können, ist die Antragstellung momentan nicht möglich.
Wie beantrage ich eine Förderung?
- Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online im Bürgerportal. Dort müssen Sie dann auch bereits ein Angebot des gewünschten Fahrzeugs hochladen. Um sicherzustellen, dass die bereits beantragten Fördermittel noch rechtzeitig in 2024 ausgezahlt werden können, ist die Antragstellung momentan nicht möglich.
- Der Antrag wird von der Stadt Eschweiler geprüft.
- Falls Sie antragsberechtigt sind und das Fahrzeug förderfähig ist, erhalten Sie per E-Mail eine Antwort mit einer vorläufigen Bewilligung.
- Sie können dann das gewünschte Fahrzeug kaufen.
- Nun reichen Sie die Rechnung sowie ein eigens aufgenommes Foto des Fahrzeugs ebenfalls per E-Mail bei der Stadt Eschweiler ein.
- Diese wird ebenfalls geprüft. Sie erhalten dann per Post einen Zuwendungsbescheid sowie einen Aufkleber. Dieser ist gut sichtbar an dem Fahrzeug anzubringen.
- Gleichzeitig werden von der Stadt Eschweiler die im Zuwendungsbescheid aufgeführten Gelder auf das von Ihnen im Förderantrag angegebene Konto ausgezahlt.
- Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online im Bürgerportal. Dort müssen Sie dann auch bereits ein Angebot des gewünschten Fahrzeugs hochladen. Um sicherzustellen, dass die bereits beantragten Fördermittel noch rechtzeitig in 2024 ausgezahlt werden können, ist die Antragstellung momentan nicht möglich.
Woher weiß ich, dass mein Antrag eingegangen ist?
Nach Absenden der Förderantragsunterlagen erhalten Sie keine automatische Bestätigungsemail. Sobald Sie den Antrag jedoch abgesendet haben, erscheint eine kurze Versandinformation auf Ihrem Bildschirm.
Kann ich ein Fahrzeug online kaufen und trotzdem eine Förderung erhalten?
Ja, das ist selbstverständlich möglich. Es wird auch hier für die Antragsstellung ein Angebot benötigt. Am Ende wird dann die Rechnung mit einem eigens aufgenommenen Foto des Fahrzeugs eingereicht.
Kann ich den Förderantrag auch schriftlich per Post einreichen?
Nein, eine Antragsstellung ist nur online über das bereitgestellte Antragsformular möglich.
Wo finde ich alle Informationen zur Förderung noch einmal zusammengefasst?
Die Förderrichtlinie finden Sie hier.
Ich wohne in der StädteRegion Aachen. Bin ich dann förderberechtigt?
Wenn Ihr Erstwohnsitz in der Stadt Eschweiler ist, dürfen Sie eine Förderung beantragen.
Wo kann ich mich melden, wenn meine Frage(n) nicht beantwortet wurde(n)?
Falls noch Fragen offen sind, können Sie sich beim Klimaschutzmanager der Stadt Eschweiler Herrn René Schroiff melden (E-Mail: rene.schroiff@eschweiler.de, Tel.: 02403/71-361).