Beistandschaften

Beistandschaften

Beistand

Alleinsorgeberechtige und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können beim Jugendamt schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für Ihr Kind beantragen. Dabei vertritt das Jugendamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes. Voraussetzungen sind, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Durch die Beistandschaft wird das elterliche Srogerecht nicht eingeschränkt.

Ansprechpartner

Lara Klauck

+49 2403 71-274

Herrr Andreas Kurth

+49 2403 71-330

Frau Sandra Stopka

+49 2403 71-451