Lärmaktionsplan für die Stadt Eschweiler


Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktionsplans sind in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.

Für die Stadt Eschweiler besteht die Verpflichtung bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen. Damit wird der Lärmaktionsplan der 3. Stufe fortgeschrieben, der im Jahr 2020 aufgestellt und beschlossen wurde.

Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Eschweiler. Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Zeitraum vom 16. Oktober bis 31. November 2023 auf der Homepage der Stadt Eschweiler über die Aufstellung des neuen Lärmaktionsplans informiert und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Mitwirkung gegeben.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Anmerkungen mit Hinweisen zu Problemsituationen und Vorschlägen zur Verbesserung der Lärmsituation wurde nunmehr der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt. Dieser wurde am 22. Februar 2024 in der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses behandelt.

Jetzt erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier werden Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesammelt. Zudem erfolgt eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und anderer Behörden.

Die Beteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Eschweiler für Bürgerinnen und Bürger erfolgt wieder über die städtische Homepage: www.eschweiler.de/laermaktionsplan